Das neue Landesheimgesetz im Fokus

Das neue Landesheimgesetz im Fokus
Informationsveranstaltung des Landes-Seniorenbeirates Hamburg –

Seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform zum 1. September 2006 liegt das bislang
bundeseinheitliche Heimrecht im Zuständigkeitsbereich der Länder. Mit den Folgen
und Chancen wird sich der Landes-Seniorenbeirat am kommenden Donnerstag im
Rahmen einer Veranstaltung mit dem Titel „Das neue Landesheimgesetz“ befassen.

Geplant sind unter anderem Vorträge von Guido Steinke von der Bundesinteressenvertretung
der Heimbewohner, sowie von Marco Kellerhof, Leiter des Referats „Seniorenarbeit
und Pflege“ der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Dietrich Wersich, Staatsrat der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz,
wird die Informationsveranstaltung am
21. Juni 2007 um 14 Uhr
im Hamburg-Haus,
Doormannsweg 12, 20295 Hamburg,
eröffnen.

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