Das kann niemand verantworten!

WEIHNACHT_KAPUTT.jpegAuch die GAL-Fraktion kritisiert Innensenator Nagels Pläne, in dieser Woche mit Abschiebungen von Familien nach Afghanistan zu beginnen. Die CDU hat der GAL vorgeworfen, mit der hier folgenden Meldung die Unwahrheit zu verbreiten. Das ist aber offensichtlich Unfug; soweit wir die Fakten prüfen konnten, stimmen sie alle.

In dieser Woche will die Ausländerbehörde Hamburg mit der Abschiebung von Familien nach Afghanistan beginnen. „Der Senat zeigt eine Ignoranz gegenüber der aktuellen Lage in Afghanistan, die fassungslos macht“, erklärt die flüchlingspolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion Antje Möller. „Abschiebungen von Familien nach Afghanistan kann zur Zeit niemand verantworten.“

Für den 24.11. ist mindestens eine Abschiebung geplant. Die betroffene Familie ist seit Februar 2001 hier und hat zwei Kinder. Die Tochter geht auf die Gesamschule Blankenese und ist Klassenbeste. Seit fünf Jahren und neun Monaten lebt sie in Hamburg, ist hineingewachsen in unsere Gesellschaft. In Afghanistan wird sie das Abitur kaum machen können, dafür aber zu ihrem eigenen Schutz die Burka tragen müssen.

Da die Mutter anerkanntermaßen krank ist, hat die Behörde angeboten, ihr den Jahresbedarf an Medikamenten mitzugeben.

Viele Fälle sind ähnlich gelagert, die Kinder haben sich schnell eingewöhnt, sind froh den Unruhen entronnen zu sein und werden in eine Situation zurückgeschickt, die dramatischer ist, als zu der Zeit, zu der sie geflohen sind. Die Situation in Afghanistan ist bekanntermaßen mehr und mehr von Aufständen und Gewalt geprägt. Auch für die Zivilbevölkerung gibt es keine Sicherheit. Die Wohnungsnot ist weiterhin gravierend und die notwendigste Versorgung der Menschen nicht gesichert. Familien mit Kindern in eine solche Situation abzuschieben, ist unverantwortlich.

Völlig unabhängig von der Bleiberechtsregelung, die gerade von der IMK beschlossen wurde, geht es bei Abschiebungen immer um die Situation im Heimatland der geduldeten Familien. Auch wenn die Familien noch keine sechs Jahre in Hamburg leben und deshalb wohl nicht unter die Bleiberechtsregelung fallen, muss die Situation vor Ort und die individuelle Gefahr, die ihnen droht, jeweils von der Behörde berücksichtigt werden. Dann kann z.B. nach § 25 Abs 4 oder 5 aus humanitären Gründen der weitere Aufenthalt geduldet werden. Im Eingabenausschuss sind die Fälle von 30 afghanischen Familien mit ca.100 Kindern anhängig. Etwa 150 Familien haben von der Behörde die Aufforderung zur Ausreise bekommen.

Die GAL-Fraktion fordert die Ausländerbehörde dringend auf, gemäß § 60 a (1) Aufenthaltsgesetz für längstens sechs Monate einen Abschiebestopp nach Afghanistan zu erlassen. Das kann das Bundesland Hamburg selbst tun. Auch für die Rückkehr nach Bosnien oder in den Kosovo gab es mehrere Jahre jeweils über den Winter einen Abschiebestopp, weil klar war, dass die Menschen keine Unterkünfte finden würden. In Afghanistan droht nicht nur der Winter sondern eine immer weiter zunehmende Gefährdung der Zivilbevölkerung durch neue Kämpfe nahezu überall im Land. Die fehlenden Rechte der Frauen und Mädchen sind ein allgemein humanitärer Grund, die direkte Gefahr durch Hunger und Kälte und durch die Aufstände sind direkte, möglicherweise tödliche Bedrohungen für die Familien.

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