Darf ein Volksentscheid zwei Milliarden bewegen?

Bürgerschaft und Senat sollen durch einen Volksentscheid gezwungen werden, ab dem Jahr 2015 die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze vollständig zu übernehmen. Die CDU will den Volksentscheid wegen der enormen finanziellen Konsequenzen vom Verfassungsgericht auf seine Zulässigkeit überprüft sehen.

Das wurde auf einer Klausurtagung der Partei in Jesteburg beschlossen:
„Die Initiatoren des Volksbegehrens „Unser Hamburg – unser Netz“ möchten Bürgerschaft und Senat durch einen Volksentscheid zwingen, ab dem Jahr 2015 die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze vollständig zu übernehmen. Dies hätte Kosten von mehr als 2 Milliarden Euro zur Folge. Ein erfolgreicher Volksentscheid hätte somit erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt unserer Stadt. Es bestehen aber ganz erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieses Vorhabens, die sowohl der bisherige, als auch der neue Senat geäußert hatten. Artikel 50 der Hamburgischen Verfassung besagt, dass Haushaltspläne nicht Gegenstand einer Volksinitiative sein können. Die Verfassung regelt auch, dass das Hamburgische Verfassungsgericht auf Antrag des Senats über die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheid entscheidet. Im Übrigen hatte die Bürgerschaft gerade interfraktionell beschlossen, dass alle zukünftigen Volksentscheide bei Bedenken an deren Verfassungsmäßigkeit vom Senat dem Verfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt werden müssen.“

Unter dem Motto „2012 – auf dem Weg zu neuem Erfolg – gemeinsam Hamburg bewegen“ hatten sich die CDU-Bürgerschaftsfraktion am vergangenen Wochenende mit politischen Gästen aus dem Bundestag und den sieben Bezirksversammlungen zur Klausurtagung in Jesteburg getroffen. Die Standortbestimmung nach dem ersten Jahr Oppositionsarbeit sowie die inhaltliche und strategische Ausrichtung der CDU-Arbeit für Hamburg im Jahr 2012 standen dabei im Mittelpunkt.

Die CDU-Fraktion hat auf ihrer Klausurtagung angesichts der gravierenden finanziellen Gefahren beschlossen, den Senat aufzufordern, das Verfassungsgericht zur Entscheidung über die Durchführung dieses Volksentscheids anzurufen. Damit kann noch vor der Abstimmung im Jahr 2013 Rechtssicherheit über die Zulässigkeit geschaffen werden und weitere Kosten und Enttäuschungen eines möglicherweise ohnehin unzulässigen Entscheids vermieden werden. Ein entsprechender Antrag (s. Anlage) wird umgehend in die Bürgerschaft eingebracht.

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