CDU tut zu wenig gegen Korruption

SPD-Spitzenkandidat Michael Naumann hat heute erste Eckpunkte für eine effektive Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität für die Zeit nach der Regierungsübernahme vorgestellt.

Naumann nannte die Schaffung eines Korruptionsregisters als ein vordringliches Projekt nach der Wahl: „Die CDU hat das Hamburger Korruptionsregister getilgt und im Bund ein effektives Register blockiert. Wir werden nicht warten, bis CDU und CSU im Bund zur Einsicht kommen. Wir werden in Hamburg nach dem Vorbild von NRW und Berlin selbst handeln. Ich werde innerhalb der ersten 100 Tage der Bürgerschaft den Entwurf eines Korruptionsbekämpfungsgesetzes vorlegen.“

An der Pressekonferenz nahmen auch Transparency-International-Gründer Prof. Dr. Peter Eigen und der innenpolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Andreas Dressel, teil.

Hamburg sei wirtschaftlich stark – auch Dank der vielen ehrbaren Kaufleute, so Naumann: „Aber es gibt leider auch schwarze Schafe, die sich nicht an die wirtschaftlichen, sozialen und steuerlichen Spielregeln halten. Korruption ist kein Kavaliersdelikt. Bestechungsaffären ruinieren den Ruf der Wirtschaft – ein Beispiel, nämlich Siemens, sollte als Warnung ausreichen. Es geht mit diesem Register um einen Schutz der ehrlichen Unternehmen, also der absoluten Mehrheit der Hamburger Unternehmerschaft.“

Erst am Donnerstag hatte die CDU in der Bürgerschaft einen SPD-Entwurf für ein Korruptionsregistergesetz ohne Debatte und Ausschussberatung abgelehnt. Dressel: „Für die Hamburger CDU ist Korruption offenbar kein Thema – das ist schon ein eklatanter Rückschritt. So anerkannt und erfolgreich die Arbeit der Dienststelle Interne Ermittlungen im Korruptionsbereich ist, die Abschaffung des Hamburger Korruptionsregisters – ohne parallele Schaffung des bundesweiten Korruptionsregisters – war ein absolut falsches Signal und ist von vielen Seiten zurecht öffentlich massiv kritisiert worden.“

Naumann und Dressel nannten ein Sechs-Punkte-Programm für eine effektivere Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität:

1. Beschluss eines Korruptionsbekämpfungsgesetzes nach dem Vorbild von Berlin und NRW, das Eintragungen in ein insbesondere für die Verwaltung einsehbares Register ermöglicht, wenn entsprechende Gesetzesverstöße im Geschäftsverkehr oder mit Bezug zum Geschäftsverkehr vorliegen. Der Anwendungsbereich muss über die reinen Korruptionsdelikte hinausgehen – er muss Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, Steuerunehrlichkeit, wettbewerbswidrige Absprachen und sonstige Verstöße umfassen, die den freien Wettbewerb unterlaufen.

2. Informationsfreiheitsgesetz bürgerfreundlich und schlagkräftig machen: Das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ist bisher nur für Archivare und Historiker geeignet; laufende Vorgänge sind vom Akten- und Datenzugang ausgenommen. Damit leistet dieses Gesetz gerade keinen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung und zur Transparenz der Verwaltung. Die CDU hat in der Bürgerschaft jede Zugangserleichterung abgelehnt – das werden wir ändern.

3. Die in Hamburg zuletzt rückläufige Abschöpfung kriminell erworbenen Vermögens – gerade aus dem Bereich der organisierten Wirtschaftskriminalität – muss wieder deutlich intensiviert und das erlangte Geld in die Strafverfolgungsbehörden aber auch in verstärkten Opferschutz investiert werden.

4. Hamburg braucht im Rahmen der Online-Anzeige der Hamburger Polizei ein internetbasiertes, anonymes Meldesystem zur Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität nach dem Vorbild von Niedersachsen.

5. Hamburg muss noch stärker in die Fortbildung der im Bereich der Wirtschaftskriminalität und der Korruptionsbekämpfung tätigen Richter und Staatsanwälte investieren, damit diese mit der rasanten Entwicklung in diesem Kriminalitätsfeld Schritt halten können. Im Rahmen einer Qualifizierung kann auch die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen dieses Sektors vertieft werden. Auch sonst muss die Justiz im Bereich der Wirtschaftskriminalität weiter gestärkt werden – damit nicht überlange Verfahrensdauern zu unbefriedigenden Urteilen und einer Störung des Rechtsfriedens führen, vor der der Bundesgerichtshof in einem viel beachteten Urteil jüngst gewarnt hat.

6. Wir werden prüfen, inwieweit durch periodische Lageberichte öffentliche Stellen, aber auch Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt noch stärker sensibilisiert werden können.

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