Die Debatte dauerte zwei Stunden, am Ende gab es das erwartete Ergebnis: Die CDU überstimmte mit 62 ihrer 63 Abgeordneten SPD und GAL und beschloss ihre Wahlrechtsänderungen. Nun wird sich das Verfassungsgericht mit dem CDU-Vorgehen beschäftigen müssen – wieder einmal.
Schamgefühl scheinen Hamburgs Christdemokraten nicht zu kennen. Locker setzten sie Teile des vom Volk per Volksentscheid beschlossenen neuen Wahlrechts außer Kraft, sicherten den Parteihierarchien wieder jene Macht über die Aufstellung der Kandidaten-Listen, die das Volk ihnen per Entscheid entzogen hatte. Es darf also wieder gemauschelt werden.
Dabei hat Hamburgs CDU damit schon in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht: Erstmals und bisher das einzige Mal in einem deutschen Bundesland seit Gründung der Bundesrepublik musste 1993 die Hamburger Bürgerschaftswahl wiederholt werden, weil das Verfassungsgericht feststellte, dass die CDU ihre Kandidaten undemokratisch aufgestellt hatte.
Der Rechtsanwalt, der damals für die CDU den Prozess führte und verlor, hält sich heute aus der Diskussion um das Wahlrecht heraus: Er heißt Ole von Beust und macht inzwischen in Hamburg einen anderen Job.
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