CDU: Angriff auf Deutschlands Kleingärten

Die CDU-Mehrheit der Bürgerschaft hat ihn beschlossen und hält ihn aufrecht: Einen Gesetzesantrag zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes. Die Hamburger CDU möchte sogenannte „Modellversuche“ in den Kleingärten zulassen und begründet dieses mit der Verbesserung der Abwassersituation.

Die „Modellversuche“ beschreiben massive Laubenbauten, Aufhebung von Größenbeschränkungen und die Zulasung von Sanitärräumen. Etwas was zuerst ganz positiv klingt – aber es verbirgt brisante Hintergründe.

Dazu meint der Landesbund der Gartenfreunde:

Die vorgeschlagene Regelung beinhaltet keine Beschränkungen und öffnet die Möglichkeiten der Baulichkeiten von der Laube über Wochenendhäuser bis zu Eigenheimen. Und wenn die Eigenheime erst stehen, sind schnell die Kleingärten verschwunden!

Es ist bemerkenswert, dass sich kein Bundesland der Hamburger Initiative anschließen wollte, das Bundeskleingartengesetz auszuhöhlen. Das Gesetz legt detailliert fest, was ein Kleingarten ist und wie er ausgestattet sein soll. Außerdem schränkt das Bundeskleingartengesetz die Verwertungsmöglichkeiten von Kleingartenflächen durch private und öffentliche Grundeigentümer ein.

Diese Festlegungen sind 1998 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Der BGH sagt hierbei eindeutig, dass unter einer Veränderung der Ausstattungsmerkmale der Lauben eine Pachtpreisbindung nicht aufrecht zu erhalten wäre.

„Die Pachtpreise würden drastisch steigen“, so Wolf-Gerhard Wehnert Geschäftsführer im Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V., „Kleingärten wären dann für viele Menschen nicht mehr leistbar!“

Der Bundesgesetzgeber weist nicht umsonst immer wieder auf die städtebauliche, soziale und ökologische Funktion des Kleingartenwesens hin. Der Versuch des Hamburger Senats wird jeglichen Widerstand der Gartenfreunde erhalten.

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