Bürgerschaft lockert Rauchverbot

Ab September darf in Gaststätten unter bestimmten Auflagen wieder geraucht werden. Das Bürgerschaft beschloss heute, dass Raucherräume wieder möglich sind. Und wenn eine Kneipe kleiner als 75 Quadratmeter ist und keine Speisen angeboten werden, darf man sich dort sowieso eine anstecken.

In öffentlichen Gebäuden und Spielhallen ist das Qualmen dagegen untersagt. SPD-Fraktionsvize Martin Schäfer hat in der heutigen Bürgerschaftsdebatte um Zustimmung zum Kompromiss beim Nichtraucherschutz geworben: „Für alle, die ernsthaft an einer ebenso klaren wie rechtssicheren Lösung beim Nichtraucherschutz interessiert sind, gibt es keinen Grund, hier nicht mitzugehen. Fakt ist: Anders als bislang werden für die Gastronomie jetzt hohe, konkrete und überprüfbare Anforderungen gestellt – Hamburg formuliert bundesweit die höchsten Standards für die Beschaffenheit der Raucherräume.“ Der Nichtraucherschutz werde verschärft, nicht aufgeweicht, stellte Schäfer klar.

„Wer einen breiten parlamentarischen Konsens anstrebt, muss auch auf Hinweise und Vorschläge anderer Fraktionen eingehen. Genau das haben wir mit unserem heute zur Abstimmung stehenden Zusatzantrag getan. Die Forderung der CDU, nach der Raucherräume in Gaststätten in jedem Fall kleiner sein müssen als die übrige Gastfläche, haben wir aufgenommen – ebenso den Hinweis der LINKEN, das Rauchen in Spielhallen zu untersagen.“ Nicht zu akzeptieren seien dagegen Forderungen nach mehr Ausnahmeregelungen oder gar Lockerungen beim Nichtraucherschutz, machte Schäfer deutlich. „Dass der FDP – offenbar in völliger Unkenntnis der Rechtslage – der Kompromiss nicht weit genug geht, ist bedauerlich. Die von Herrn Schinnenburg kritisierte ‚Eckkneipen-Regelung‘ ist vom Bundesverfassungsgericht nie in Zweifel gezogen worden, sondern sogar selbst so benannt worden. Wir gehen hier einen rechtssicheren Weg, der – jenseits von Maximallösungen – ganz klare Fortschritte für den Nichtraucherschutz in Hamburg bringen wird“, so Schäfer abschließend.

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