Gerade hatte sich die Hamburger Initiativenzeitung –hiz- durch die Mühlen der Verwaltung der Hamburger Öffentlichen Bücherhallen erfolgreich durchgekämpft. Die Genehmigung zur Auslage in allen Zweigstellen der Lese- und Ausleihhallen lag vor, die einzelnen Büchereien hatten ihre Auslegeexemplare geordert und sind beliefert worden.
Da kam der Hammer: In einer per Mail versandten Dienstanweisung haben Direktorin Schwemer-Martienßen und ihr Marketingverantwortlicher Herick die Filialen angewiesen, die ausgelegten Exemplare der hiz unmittelbar wieder aus den Regalen zu nehmen.
Die Zentralbibliothek, die sich hier erstmals als Zensurbehörde einmischt, gibt „Kundenbeschwerden“ als Grund für das Verbot der Zeitung an, die „Neutralität sei nicht gewahrt“.
Die hiz hatte in der jüngsten Ausgabe mit „Wir lassen uns den Mund nicht verbieten“ getitelt und in der Ausgabe breiten Raum für die Meinungen und Stellungnahmen aus dem Kreis der Initiatoren von „Rettet den Volksentscheid“ gegeben. Ebenfalls in der Ausgabe: ein Flyer der Initiative mit der Aufforderung zur Briefeintragung zweier Volksbegehren im Februar 2007.
Nach Informationen der hiz kommt die Order „von ganz oben“, wie es vertraulich aus Mitarbeiterkreisen der Bücherhallen verlautet. „Ganz oben“ können in diesem Fall nur die sein, die das Hamburger Wahlrecht gegen den erklärten Volkswillen und gegen einen Volksentscheid verändert haben und nun alles tun, um demokratische Willensbildung zu verhindern.
„Handelt die Direktorin der Bücherhallen auf Anweisung aus dem Rathaus?“ fragt Ralf Flechner, Herausgeber der hiz. „Fehlende politische Neutralität als Grund für das Verbot der hiz kann nicht der Grund für das Verbot sein. Die hiz ist überparteilich, und trotzdem parteiisch im Sinne betroffener Bevölkerung.“