Brauchen wir höhere Strafen und einen härteren Strafvollzug?

Veranstaltungsreihe Strafvollzug

Strafvollzug in Hamburg – quo vadis ?

Veranstalter:
Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) Hamburg
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe (DVJJ) – LV Hamburg
Forum Hamburger Straffälligenhilfe e.V.
Hamburgischer Richterverein
Hanseatische Rechtsanwaltskammer
Kommunikationsverein
Neue Richtervereinigung – LV Hamburg

Mit der vorliegenden Reihe von vier öffentlichen Podiumsdiskussionen möchten die Veranstalter die nun beginnende parlamentarische Beratung des vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg vorgelegten Entwurfes eines Landesstrafvollzugsgesetzes
für den Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug begleiten.

1977 gab es auf Grund der empirischen Erkenntnis, dass reiner Verwahrvollzug zu steigenden Wiederholungstaten führt, einen parteiübergreifenden Konsens, den Resozialisierungsgedanken als alleiniges Vollzugsziel gesetzlich zu verankern:

– Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“ (§ 2
StVollzG)

Mit der nunmehr im Zuge der Föderalismusreform eröffneten Möglichkeit, im Rahmen der Landesgesetzgebung eigene Strafvollzugsgesetze für den Erwachsenen- wie auch den Jugendvollzug zu erlassen, wird es in einer Reihe von Bundesländern zu gravierenden Änderungen kommen. Schon vor der Föderalismusreform kam es in den zurückliegenden
Jahren auch in Hamburg in der Praxis des Strafvollzuges zu massiven Verschärfungen.
Mit dem nun vorgelegten Entwurf eines integrierten Strafvollzugs- und Jugendvollzugsgesetzes soll die unter dem früheren Justizsenator Kusch begonnene
Praxis nachträglich legitimiert und gesetzlich festgeschrieben werden.

Berichte über besonders dramatische Straftaten, milde oder harte Strafen, über die Angst der Opfer, die Bedrohungsgefühle der Bevölkerung und immer wieder die Erwartung, der Staat möge mit harten Strafen und hartem Strafvollzug vor allem Bösen schützen, finden sich nahezu täglich in den Medien.

Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, Schlagworte wie „Opferschutz statt Täterschutz“ dienen dabei häufig als Begründung für einen härteren Strafvollzug und auch jetzt für den neuen Gesetzesentwurf des Senates.

Mit der am 6. September beginnenden Veranstaltungsreihe wollen wir, die Veranstalter, unseren Beitrag für eine sachliche und seriöse Debatte zu den Anforderungen an einen modernen Strafvollzug leisten.

Brauchen wir höhere Strafen und einen härteren Strafvollzug?
Zu objektiver Sicherheitslage und subjektivem Sicherheitsgefühl

6. September – 18:00 Uhr
Grundbuchhalle des Ziviljustizgebäudes,
Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg

Teilnehmer:
Senator Udo Nagel, Präses der Innenbehörde Hamburg

Prof. Fritz Sack, Kriminologe

Dr. Jürgen Lotze, Psychiater, ehem. Leiter Landeskrankenhaus Lüneburg

Joachim Häfele, Institut für Sicherheits- und Präventionsforschung (ISIP), HH

Diskussionsleiter:

Otmar Kury, Vizepräsident Hanseatische Rechtsanwaltskammer, Strafverteidiger

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