Im Zusammenhang mit der Wandsbeker Bordell-Affäre hat die SPD-Fraktion jetzt einen Antrag in die Bezirksversammlung eingebracht, mit dem die Bezirksaufsichtsbehörde aufgefordert werden soll, sich den Vorgängen um die Bordellansiedlung in der Angerburgerstraße anzunehmen. Den Abgeordneten sei ein für die Entscheidung wichtigs Gutachten bewusst vorenthalten worden.
Außerdem wurde eine Große Anfrage zu dem Thema gestellt. Dazu der Bezirksabgeordnete Rainer Schünemann: “Wir werfen der Bezirksamtsleitung unter Frau Schroeder-Piller vor, den Fraktionen vor der Abstimmung über die Bordellgenehmigung Ende Februar ein entscheidungsrelevantes Gutachten vorenthalten zu haben, das den Widerspruch eines Anwohners begründet. Über Wochen wurde offenbar eine Parallelakte geführt, die verhindern sollte, dass die Abgeordneten sich ein vollständiges Bild über die Rechtslage machen konnten. Die Entscheidung der Bezirksversammlung wäre so manipuliert worden!”
Die Ablehnung der Ansiedlung des Bordells in der Angerburger Straße durch eine Bezirksversammlungsentscheidung im Januar war von einer Mehrheit aus großen Teilen der CDU, der FDP und GAL im Februar wieder zurückgenommen worden.
Im Kern geht es um die Frage, ob ein Bordell eine Vergnügungsstätte ist oder nicht. Die einfach erscheinende Frage wird unter Juristen höchst unterschiedlich beantwortet und entscheidet darüber, ob die Bordellgenehmigung rechtens war oder nicht. Denn in dem Gewerbegebiet um die Automeile am Friedrich-Ebert-Damm sind gewerbliche Vergnügungsstätten ausdrücklich untersagt. Der Investor des Bordells holte sich daher auch fachkundige Unterstützung: den ehemaligen Regierungsdirektor Dr. Ulrich Niere, der den Bebauungsplan Angerburger Straße in den 90er Jahren selbst verfasst hatte und auch das neue Hamburger Baurecht maßgeblich mit gestaltet hat.
Schünemann weiter: “Dr. Niere ist es gelungen, im Auftrag des Zuhälters in seinem eigenen Baurecht ein Schlupfloch zu finden. Die Bezirksamtsleitung hat sich von der abwegigen Ansicht überzeugen lassen, dass ein Bordell keine Vergnügungsstätte und damit genehmigungsfähig sei. An dieses Gutachten klammert sich nun Frau Schroeder-Piller, das gegensätzliche Gutachten wurde zurückgehalten. Das ist ein unhaltbarer Vorgang, der nicht mehr vom Bezirk Wandsbek allein aufgeklärt werden kann. Daher fordern wir eine Untersuchung durch die für die Bezirksaufsicht zuständige Finanzbehörde.”