Emissionskurs auf 20 Euro je Aktie festgelegt. Zum Börsengang der Hapag-Lloyd AG nimmt Finanzsenator Dr. Peter Tschentscher wie folgt Stellung:
„Der Börsengang von Hapag-Lloyd ist trotz des niedrigen Emissionspreises ein wichtiger Schritt für das Unternehmen, das sich damit neue Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft eröffnet. Nach der endgültigen Abwendung des Mehrheitsverkaufsrechts der TUI im Jahr 2012 und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Integration des Containergeschäfts von CSAV im Jahr 2014 ist die Börsennotierung des Unternehmens der dritte Schritt der Hapag-Lloyd-Strategie des Senats, der nunmehr vollzogen ist. Die Stadt Hamburg wie auch die anderen Aktionäre können in Zukunft von der Möglichkeit profitieren, Aktien zu verkaufen, ohne die Stabilität von Hapag-Lloyd zu gefährden.“
Hintergrund:
Der Börsengang von Hapag-Lloyd ist in der im letzten Jahr geschlossenen Vereinbarung der Stadt mit CSAV und Kühne Maritime angelegt. Dabei wurde zugleich eine wechselseitige Stimmbindung der drei größten Gesellschafter in allen wesentlichen Hauptversammlungsbeschlüssen begründet. Der erzielte Emissionspreis ist den schwierigen Bedingungen an den Kapitalmärkten geschuldet und spiegelt nicht den fundamentalen Unternehmenswert wider. Für die HGV ist weder der Ausgabepreis noch der sich zum Jahresende ergebende Börsenkurs für die Bewertung ihrer Beteiligung an Hapag-Lloyd maßgeblich. Sie wird erst im kommenden Jahr auf Basis der aktualisierten Unternehmensplanung der Reederei bei Aufstellen des HGV-Jahresabschlusses 2015 entscheiden, ob und wenn ja in welchem Umfang von einer Wertminderung ihres Aktienbestandes auszugehen ist.