In der Diskussion über Informations- und Meldepflichten für den Betrieb von Babyklappen spricht sich die GAL-Bürgerschaftsfraktion dafür aus, die Auslegung von Bundesgesetzen in Hinblick auf die nicht meldepflichtige achtwöchige Pflegschaft von Kindern zu überprüfen.
Christiane Blömeke, familienpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, sagte dazu am Montag: „Wir müssen überprüfen, ob die Rechtslage wirklich so ist, wie sie beispielsweise von Sternipark dargestellt wird. In Bundesgesetzen hat der Kinderschutz oberste Priorität.“ Es könne nicht sein, dass Neugeborene bis zu acht Wochen nach ihrer Geburt von der Bildfläche verschwinden oder ein Träger allein über den Verbleib der Kinder entscheidet. „Im Sinne des Kinderschutzes sollte es für alle selbstverständlich sein, dass in Babyklappen abgelegte Kinder dem Familiengericht gemeldet werden, damit das Kind einen Vormund bekommt“, sagte Blömeke
Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin stellte klar, dass die Wahrung einer gewünschten Anonymität der Mutter bei einer Meldung an das Familiengericht gesichert bleibt. Sie wies darauf hin, dass die Bestellung eines Vormundes nicht ausschließe, dass die Mutter zu ihrem Kind zurückkehren könne. „Die leibliche Mutter kann ohnehin ein anonym geborenes oder abgelegtes Kind bis zum rechtswirksamen Beschluss einer Adoption zurückfordern.“ Doch auch in diesen Fällen ist es aus Sicht der GAL-Fraktion wichtig, den Müttern Unterstützung anzubieten und eine Verbindung zum Jugendamt zu halten.