Betriebsräte sind ein Erfolgsmodell

Die Gewerkschaften verzeichnen aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise erhebliche Mehrarbeit der Betriebsräte in den norddeutschen Unternehmen: „Mit einem Betriebsrat sind Beschäftigte wesentlich besser gestellt.“ Das Gesetz dazu ist jetzt 60 Jahre alt.

„Von Schlecker über die Werften bis zu Karstadt: Ohne Betriebsräte und Gewerkschaften wären die Beschäftigten schutzlos. Bei der Krisenbewältigung vor Ort, bei Umstrukturierungen, Kurzarbeit, Sanierung, Stellenabbau oder gar drohender Betriebsschließung ist die Kompetenz der betrieblichen Interessenvertreter unverzichtbar. Zur Entwicklung von Zukunftsfeldern, etwa bei den erneuerbaren Energien und im Dienstleistungssektor, ist die Beteiligung der Beschäftigten nötig. Zu einer guten Unternehmenskultur gehören starke Betriebsräte“, sagte Uwe Polkaehn, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord (DGB Nord), anlässlich des 60jährigen Bestehens des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Stärke der deutschen Wirtschaft entstehe immer wieder auch aus der engen Zusammenarbeit von Betriebs- und Personalräten, Gewerkschaften und Unternehmensführungen.

rka eine halbe Million Betriebsratsmitglieder engagieren sich ehrenamtlich für die Rechte und Interessen der Beschäftigten in den Betrieben und Verwaltungen. „Über A-, B- und C-Promis wird täglich viel berichtet – die knochenharte Arbeit der Betriebsräte steht dagegen eher selten im Scheinwerferlicht. Sie haben mehr verdient als nur ein Dankeschön in Sonntagsreden: Wir hätten heute eine andere und grausamere Arbeitswelt, wenn es keine betrieblichen Interessenvertreter gäbe. Sie sind es, die für sozialen Ausgleich, den Schutz der Beschäftigten und konkrete Krisenlösungen in der Firma sorgen – die Betriebsräte sind ein Erfolgsmodell“, sagte Uwe Polkaehn.

Wer die Betriebsverfassung stärken und zukunftsfest machen wolle, der müsse jetzt für mehr Rechte bei wirtschaftlichen Entscheidungen sorgen, für Mitbestimmung beim Einsatz von Leiharbeitern und Werkverträgen, zur Übernahme von prekär Beschäftigten sowie für eine effektivere grenzüberschreitende Interessenvertretung in den Zeiten globalen Wirtschaftens, so der DGB-Chef: „Schon Berufsanfänger sollten lernen, dass eine Gewerkschaft und starke Betriebsräte nötig sind, wenn man nicht untergebuttert werden will.“

Info Betriebsrat

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, ArbeitnehmerInnen, Betriebsrat, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht der Betriebsrat. Die Wahl von Betriebsräten durch die Belegschaft soll alle vier Jahre in allen Betrieben der privaten Wirtschaft erfolgen, wenn diese ständig mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen, von denen drei wählbar sein müssen. Mit einem Betriebsrat sind Beschäftigte wesentlich besser gestellt. Betriebsräte bestimmen mit bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und -zeiten, bei Einstellung und Versetzung. Sie müssen vor jeder Kündigung gehört werden. Und sie achten auf die richtige Umsetzung des Tarifvertrages. Auch wenn es Ärger am Arbeitsplatz gibt, sind sie die richtigen Ansprechpartner. Betriebsräte und Betriebsrätinnen sorgen dafür, dass Arbeit menschlich bleibt.

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