Zum 1. Januar 2013 hat die Sozialbehörde die Einkommensgrenzen als Voraussetzung für eine kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung erhöht, damit mehr Menschen diese in Anspruch nehmen können als bisher.
Anspruchsberechtigt sind künftig alle Menschen, die nur ein geringes Netto-Haushaltseinkommen haben oder die staatliche Leistungen beziehen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung der Einkommensgrenzen um rund zehn Prozent.
„Ich freue mich, dass vor allem Menschen, denen nur wenig Geld im Portemonnaie bleibt, unsere Schuldner- und Insolvenzberatung verstärkt nutzen können, weil die Zugangshürden jetzt niedriger sind“, betont Sozialsenator Detlef Scheele (SPD). „Damit haben deutlich mehr Menschen die Chance auf ein schuldenfreies Leben.“
Sechs private Beratungsträger bieten zurzeit an zehn Standorten in Hamburg eine kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung an dazu. Darüber hinaus gibt es auch Beratungen für Menschen, deren Nettogehalt bis zu 200 Euro oberhalb der Einkommensgrenzen liegt, die die Sozialbehörde als Voraussetzung für eine solche Beratung definiert hat. Diese Menschen müssen für eine entsprechende Beratung einmalig 150 Euro selbst bezahlen.
Berechtigt sind alle Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch XII (bei Hilfen zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), nach dem Sozialgesetzbuch II, nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz sowie alle erwerbsfähigen Personen, deren Nettoeinkommen die festgelegten Grenzen nicht überschreitet.
Inwiefern die Stadt Hamburg die Kosten für eine Schuldner- und Insolvenzberatung vollständig oder gegen einen Eigenanteil von 150 Euro übernehmen kann, hängt von der jeweiligen Höhe des Netto-Haushaltseinkommens ab und staffelt sich nach Haushaltsgrößen. Bei einem Ein-Personen-Haushalt liegt die Grenze beispielsweise bei rund 1.200 Euro netto im Monat für eine kostenlose Beratung (bzw. bei rund 1.400 Euro netto im Monat für eine Beratung mit Eigenanteil).
Bei einer Familie mit zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze bei rund 2.400 Euro netto monatlich (bzw. bei rund 2.600 Euro netto im Monat für eine Beratung mit Eigenanteil).
An folgenden zehn Standorten in Hamburg gibt es jeweils eine Insolvenz- und Schuldnerberatung:
afg worknet GmbH
Schuldnerberatung
Max-Brauer-Allee 40, 22765 Hamburg
Tel. (040) 20 94 75 – 60
afg worknet GmbH
Schuldnerberatung
Paul-Ehrlich-Str. 3, 22763 Hamburg
Tel. (040) 8 55 04 66-77
Deutsches Rotes Kreuz
Landesverband Hamburg e.V.
Schuldner- und Insolvenzberatung
Behrmannplatz 3, 22529 Hamburg
Tel. (040) 554 20-121
Diakonisches Werk
Schuldnerberatung
Königstr. 54, 22767 Hamburg
Tel. (040) 30 62 03 85
Diakonisches Werk
Schuldnerberatung Barmbek
Wohldorfer Straße 7, 22081 Hamburg
Tel. (040) 87 87 99 70
Diakonisches Werk
Schuldnerberatung Billstedt
Schiffbeker Weg 20, 22111 Hamburg
Tel. (040) 4 14 39 79 60
Hamburger Arbeit Beschäftigungsgesellschaft mbH
Schuldnerberatung
Bahngärten 11, 22041 Hamburg
Tel. (040) 65 80 45 00
Hamburger Arbeit Beschäftigungsgesellschaft mbH
Schuldnerberatung Bergedorf
Sander Markt 12, 21031 Hamburg
Tel. (040) 4 10 98 59-0 oder -3
H.S.I. Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung
im Verein Kinder- und Jugendhilfe
Geschäftsstelle Harburg
Martin-Leuschel-Ring 14, 21073 Hamburg
Tel. (040) 41 36 08-0
Verbraucher-Zentrale Hamburg
Schuldnerberatung
Kirchenallee 22, 20099 Hamburg
Tel. (040) 2 48 32-0 oder 2 48 32-109