Telefonwerbung – ohnehin ein Ärgernis für die Verbraucher. Doch eine bislang unbekannte Firma setzt noch einen drauf. Die Mitarbeiter rufen dieser Tage ungefragt und ungewollt Privathaushalte an, behaupten, sie seien von der Verbraucherzentrale Hamburg und würden gegen illegale Telefonwerbung vorgehen. Man solle sich in eine „Sperrliste“ eintragen lassen. Dafür seien 39,50 Euro zu zahlen – den Betrag wolle man gleich vom Konto einziehen.
Dazu Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg: „Selbstverständlich haben wir damit nichts zu tun. Wir werden Strafanzeige wegen Betruges stellen und ein Unterlassungsverfahren einleiten.“
Die angerufenen Verbraucher, welche die Vorfälle bei der Verbraucherzentrale Hamburg gemeldet haben, wohnen nicht nur in Hamburg, sondern auch in anderen Bundesländern. Die Anrufer bezogen sich jeweils ausdrücklich auf die Hamburger Verbraucherzentrale.
Der Rat der Verbraucherzentrale: Wer arglos seine Kontonummer angegeben hat, kann und sollte einen eventuell abgebuchten Betrag über das Geldinstitut wieder zurück buchen lassen.
„Die Telefonwerber werden immer dreister. Das Call Center wird zur Drückerkolonne des 21. Jahrhunderts. Wir brauchen endlich wirksame Maßnahmen des Gesetzgebers: Bußgelder, Unwirksamkeit von am Telefon abgeschlossenen Verträgen und Abschöpfung der Unrechtsgewinne der Telefondrücker“, fordert Hörmann.
Informationen zur Telefonwerbung mit Verhaltenstipps und einer Liste der bisher von der Verbraucherzentrale abgemahnten Firmen finden sich im Internet unter www.vzhh.de. Telefonische Rechtsberatung zur Telefonwerbung Mo – Do 10 – 18 Uhr 09001-77 54 41 (1,50 € aus dem dt. Festnetz).