Beschäftigte besser schützen

Der zuständige Fachausschuss des Europäischen Parlaments hat der veränderten europäischen Datenschutzgrundverordnung zugestimmt. Der DGB ist grundsätzlich damit zufrieden, dass künftig in den EU-Ländern die alte Regelung von 1995 angepasst wird. Allerdings sehen die Gewerkschaften noch Verbesserungsbedarf beim Arbeitnehmerdatenschutz. In der finalen Verordnung, die nun zwischen Parlament, Kommission und EU-Rat verhandelt werden muss, will der DGB noch Änderungen durchsetzen.

So ist bislang vorgesehen, dass die Arbeitgeber Beschäftigtendaten verarbeiten dürfen, wenn eine „freiwillige“ Einwilligung vorliegt. Dies hält der DGB für bedenklich. Denn in einem bestehenden Abhängigkeitsverhältnis könne kaum von Freiwilligkeit ausgegangen werden, wenn ein Arbeitgeber etwa die Zustimmung zu einer Videoüberwachung verlangt.

Dazu kommt, dass die ArbeitnehmerInnen im Zweifel selbst nachweisen müssten, dass die Einwilligung nicht freiwillig gegeben wurde. Nach Ansicht des DGB-Rechtsexperten Ralf-Peter Hayen ist dies kaum möglich. Darüber hinaus wünscht sich der DGB eine Formulierung, die klarstellt, dass es keine Abweichung nach unten durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen geben darf.

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