Bei Urlaubsärger Recht durchsetzen

Die schöne Zeit der Sommerferien geht zu Ende. Doch manche Urlaubsreise hat auch Ärger gebracht. Bei jeder fünfzigsten Pauschalreise gibt es Anlass zur Reklamation. Bei rund 35 Millionen Pauschalreisen pro Jahr sind dies immerhin 1,4 Millionen Fälle. Oft kann man eine Entschädigung erreichen.

Baustellenlärm am Urlaubsort, Mängel bei der Unterkunft, ausgefallene Flüge oder Insolvenz des Reiseveranstalters – die Liste der schlechten Erfahrungen der Verbraucher ist lang.

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät den betroffenen Urlaubern, ihre Rechte wahrzunehmen und berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Dabei kann der Ratgeber „Ihr Recht auf Reisen“ helfen. Er bietet einen knappen, leicht verständlichen und dennoch fundierten Überblick. Der Ratgeber zeigt, welche Fußangeln und Schönfärbereien in Reisebeschreibungen zu finden sind, wann und wie Urlauber auf Preisminderung oder Schadenersatz pochen können und welche Fristen hierbei zu beachten sind. Den Ratgeber „Ihr Recht auf Reisen“ gibt es für 4,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale an der Kirchenallee 22 (Mo – Fr 10 – 18 Uhr). Zu bestellen für 6,90 Euro per Telefon 040-24832-104 oder im Internet www.vzhh.de.

Wer sich individuell reiserechtlich beraten lassen will, kann sich an die telefonische Rechtsberatung (Mo bis Do 10 bis 18 Uhr, Tel. 0900 1 77 54 41 für 1,50 €/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil mehr) oder an die persönliche Rechtsberatung in der Kirchenallee 22 wenden (Di 10 bis 18, Mi 10 bis 14, Do 10 bis 16 Uhr, ohne Anmeldung) wenden.

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