Bayern- und Bundestrojaner auch in Hamburg?

Der E-Spion kam aus Bayern: Nun werden auch die Landeskriminalämter abgefragt, ob sie die umstrittenen so genannten Bundestrojaner einsetzen.

Der Chaos Computer Club (CCC) hatte die Praxis enthüllt. Ermittler überwachen mit der Software im Verdachtsfall Telekommunikation im Internet. Die untersuchten Trojaner könnten aber nicht nur intime Daten ausleiten, sondern böten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware an und würden damit auch quasi eine Online-Durchuchung ermöglichen, so der CCC.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, er wolle die Überwachungssoftware überprüfen – Online-Durchsuchungen durch die Hintertür dürften nicht sein. Das Bundesinnenministerium erklärte, die Bundesländer seien für ihre Überwachungssoftware selbst verantwortlich. Das Bundeskriminalamt frage derzeit die Länder zum Gebrauch der Trojaner ab.

Die GAL-Fraktion hat dazu eine Anfrage an den Senat eingereicht: Sie will wissen, ob die Trojaner von Hamburger Sicherheitsbehörden eingesetzt worden sind oder ob diese an der Entwicklung der Software beteiligt waren. Antje Möller, innenpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „Nachdem das Bundeskriminalamt den Einsatz bestreitet, kommen also nur die Landesbehörden für den Einsatz dieser unzulässigen Bespitzelungssoftware infrage und müssen sich schnellstmöglich erklären. Die Eingriffe in die Privatsphäre durch den so genannten Bundestrojaner sind verfassungsrechtlich gravierend. Die Geschehnisse beim Einsatz und bei der Entwicklung der Software und die Verantwortlichkeiten müssen mit höchster Priorität geklärt werden.“

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