Auslands-Abschlüsse sollen gelten

In der heutigen Sitzung stimmt die Bürgerschaft über das Hamburger Gesetz zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen ab. Das Diakonische Werk Hamburg begrüßt, dass Hamburg damit als erstes Bundesland ein eigenes Landes-Anerkennungsgesetz beschließen will.

Deutschland droht ein gravierender Fachkräftemangel. Am 1. April 2012 ist deshalb ein Bundesgesetz in Kraft getreten, das vor allem Menschen, die nicht aus Europa stammen, die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufs- und Studienabschlüsse erleichtert. Diese Menschen haben seitdem einen Rechtsanspruch auf die Bewertung ihrer beruflichen Qualifikationen innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung. Der Senat hat ein Landesanerkennungsgesetz erarbeitet, das Regelungen auch für die rund 260 Berufe enthält, die in die Zuständigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg fallen, etwa für Lehrer, Erzieher und Ingenieure. Dieses Landesanerkennungsgesetz wird die Bürgerschaft heute in ihrer Sitzung beschließen. Hamburg wird damit als erstes Bundesland auch die landesrechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse schaffen. Außerdem führt Hamburg mit dem Gesetz einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige Anerkennungsberatung ein.

Dazu erklärt Gabi Brasch, Vorstand im Diakonischen Werk Hamburg: „Wir freuen uns, dass Hamburg beim Thema Anerkennung ausländischer Abschlüsse auch weiterhin eine Vorreiterrolle einnehmen wird. Das Diakonische Werk Hamburg hat sich seit langem für Erleichterungen bei der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen eingesetzt. Eine wichtige Forderung war dabei, dass Migrant/-innen bei Bedarf eine qualifizierte und unabhängige Beratung bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse bekommen. Das ist jetzt in das Hamburgische Gesetz aufgenommen worden. Dies bestätigt die Arbeit der diakonischen Beratungsstelle „Zentralen Anlaufstelle Anerkennung“ (ZAA) und ergänzt die schon bestehende finanzielle Unterstützung durch das Hamburger Stipendienprogramm.“

Aus Sicht der Diakonie sind die gesetzlichen Regelungen aber nur ein erster Schritt: „Die Anerkennungsgesetze im Bund und jetzt in Hamburg wecken große Hoffnungen. Für den Schritt von der Anerkennung zum Job ist jedoch mehr nötig. Betriebe und Arbeitgeber müssen auch bereit sein, Menschen mit ausländischen Abschlüssen einzustellen. Gelungene Anerkennung endet nicht mit dem Behördenbescheid, sondern mit der qualifizierten Integration auf dem Arbeitsmarkt“, so Brasch.

Kazim Abaci, Fachsprecher Integration der SPD-Fraktion: „Diese Möglichkeit zur Anerkennung ihrer Berufsausbildung oder ihres Studienabschlusses wird etwa 6.000 Hamburgerinnen und Hamburgern mit Migrationshintergrund die Ausübung ihrer erlernten Berufe ermöglichen. Ich freue mich darüber, dass unser Hamburger Landesgesetz im Gegensatz zum Bundesgesetz einen Beratungsanspruch der Anerkennung suchenden Hamburgerinnen und Hamburger enthält. Eine unabhängige Beratungsstelle bietet ihnen während des gesamten Verfahrens Hilfe an. Hamburg wird voraussichtlich das einzige Bundesland sein, dass einen solchen Beratungsanspruch gesetzlich festschreibt. Hamburg geht damit voran und setzt ein Zeichen.“

„Das Anerkennungsverfahren hätte viel früher kommen müssen“, so Abaci weiter. „Leider wird die Bundesregierung immer erst tätig, wenn die Klagen aus der Wirtschaft laut werden. Ich bin zuversichtlich, dass wir in Zukunft nicht mehr erleben müssen, dass qualifiziert ausgebildete Migrantinnen und Migranten als Taxifahrer oder Putzkräfte arbeiten müssen. Das neue Anerkennungsverfahren zeigt ihnen, dass sie erwünscht sind und dass wir alle wollen, dass sie sich bestmöglich in die deutsche Gesellschaft integrieren. Gut ausgebildete Menschen sollen auch entsprechende Arbeitsstellen finden – und ein anerkannter Berufs- oder Studienabschluss ist dafür die Voraussetzung.“

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