Ausbildungsplatzsuche wird bei Rente angerechnet

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Schulabgänger sollten der Agentur für Arbeit melden, wenn sie einen Ausbildungsplatz suchen. Dies kann Vorteile bei der späteren Rente bringen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche kann als so genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Durch diese Zeit können später Rentenansprüche begründet werden.
Voraussetzung für die Berücksichtigung ist, dass sich Schulabgänger bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend melden und mindestens 17 Jahre alt sind. Darüber hinaus muss man mindestens einen Kalendermonat lang auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sein. Es kommt nicht darauf an, dass man in der Zeit auch finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhält. Auch ob man einen Schulabschluss hat oder nicht, ist nicht entscheidend. Eine Einschränkung gibt es ab dem Alter von 25 Jahren: Dann kann eine Berücksichtigung nur noch erfolgen, wenn man unmittelbar zuvor gearbeitet hat und Rentenversicherungsbeiträge dafür gezahlt hat. Das gleiche gilt, wenn man unmittelbar vorher Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst geleistet hat.
Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Informationen gibt es auch beim kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10004800.

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