Richtlinien, nach denen Behörden, Ministerien und andere staatliche Stellen arbeiten, sind in der Demokratie normalerweise allgemein zugänglich. Dies soll auch für andere gelten, die im Auftrag des Staates öffentliche Aufgaben wahrnehmen, fordert die GAL und verlangt die Veröffentlichung aller internen Dienstanweisungen der ARGE team.arbeit Hamburg.
Nachdem die Bundesagentur für Arbeit im Verlauf eines Rechtsstreits mit der Wuppertaler Erwerbsloseninitiative Tacheles e.V. die Veröffentlichung aller internen Dienstanweisungen und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des SGB II und III zugesagt hat, fordert Gudrun Köncke, arbeitsmarktpolitisch Sprecherin der GAL, die ARGE team.arbeit Hamburg auf, diesem Beispiel zu folgen. Das Inkrafttreten des Hamburger Informationsfreiheitsgesetzes zum 01. August 2006 sei dafür die beste Gelegenheit.
„Geheimwissen über die konkrete Umsetzung von Gesetzen ist anachronistisch und mit einer modernen, kundenorientierten Behörde nicht vereinbar. Die Veröffentlichung aller Regelungen macht das Handeln der Bundesagentur für Arbeit und der ARGE transparenter und kontrollierbarer“, so Köncke.
Mit einer Kleinen Anfrage will die GAL einen Überblick verschaffen, welche internen Reglungen für die Hamburger ARGE gelten und ob die ARGE diese veröffentlichen will.