Die vom DGB-Hamburg kritisierte Praxis der ARGE.teamarbeit Hamburg, mit Arbeitslosen Sammelvereinbarungen ohne Beratung abzuschließen, ist nach Ansicht der GAL-Bürgerschaftsfraktion rechtswidrig und muss eingestellt werden. Mit einer Kleinen Anfrage will die GAL den Hintergrund der Anzeige gegen die ARGE beleuchten.
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abg. Gudrun Köncke (GAL)
Betr.: Eingliederungsvereinbarungen im Dutzend billiger?
Nach Angaben des DGB Hamburg ist Klage gegen Eingliederungsvereinbarungen der ARGE.teamarbeit Hamburg eingereicht worden. Hintergrund war das Vorgehen des ARGE Jobcenters Bramfeld, dass Gruppen von Arbeitslosen zu Terminen einlädt und diesen Personen ohne vorherige differenzierte Beratung standardirisierte Eingliederungsvereinbarungen zur Unterschrift vorgelegt hat.
Laut den Durchführungshinweisen der Agentur für Arbeit zum SGB II § 15 ist die Eingliederungsvereinbarung ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, dessen Nichteinhaltung Sanktionen und Schadensersatz nach sich ziehen kann. Dem Eingliederungsvertrag geht „zwingend ein umfassendes und systematisches Profiling voraus. (…) Dem Profiling soll ein intensives Beratungsgespräch folgen, in dessen Folge die konkreten Eingliederungsschritte vereinbart und in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten werden.“
Ich frage den Senat:
Trifft es zu, dass im Jobcenter Bramfeld Gruppen von ALG II EmpfängerInnen zu Sammelterminen eingeladen wurden bzw. werden, um Eingliederungsvereinbarungen abzuschließen?
Wenn ja,
wie viele Eingliederungsvereinbarungen wurden bisher auf diese Weise abgeschlossen?
Welche quantitativen und qualitativen Vorgaben der zuständigen Team- bzw. Standortleitung gibt es hinsichtlich der Eingliederungsvereinbarungen und werden diese durch die ARGE-Geschäftsführung inhaltlich unterstützt?
Ist im Jobcenter Bramfeld diese Vorgehensweise jetzt eingestellt worden?
Wie ist die aktuelle Fallzahl im Leistungsbereich Vermittlung im Jobcenter Bramfeld und wie hat sich dort die Zahl der abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarungen im Jahr 2006 bisher monatlich entwickelt?
In welchen anderen Standorten wurden oder werden ebenfalls Sammeltermine zum Abschluss oder zur Vorbereitung von Eingliederungsvereinbarungen durchgeführt?
Welche Rechte und Pflichten enthält die standardisierte Eingliederungsvereinbarung, die Gegenstand der Klage ist?
Wenn nein,
Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der ARGE dar?
Sind die die Durchführungshinweise der BA zum Abschluss der Eingliederungsvereinbarung für die SachbearbeiterInnen der ARGE.teamarbeit Hamburg verbindlich?
Wenn nein,
Welche verbindlichen anderen Regelungen bestehen im Bereich der ARGE?
Wo sind diese Regelungen veröffentlicht?
Wie werden diese Regelungen durchgesetzt?
Wie bewertet der Senat – als Mehrheitsführer in der ARGE-Trägerversammlung – die kritisierte Praxis?