Arbeitszeiten aufzeichnen: Der Mindestlohn ist kein Monster

Mehrere norddeutsche Bundestagsabgeordnete haben den Gewerkschaften zugesichert, ihre Bedenken gegen ein Aufweichen der Mindestlohnbestimmungen in die Koalitionsfraktionen einzubringen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) hatte in einem Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein eine strikte Einhaltung der Dokumentationspflicht beim gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro gefordert.

Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord: „Das Unternehmergebrüll gegen das korrekte Aufzeichnen von Arbeitszeiten ist absurd. Das zeigt nur, wie viele Firmen offenbar jahrelang ihre Gewinne durch Lohndumping erzielt haben. Ein Chef oder ein Politiker, der einen simplen Stundennachweis als „Bürokratiemonster“ bezeichnet, schickt die Arbeitnehmer mit ihrem Lohnzettel in eine Geisterbahn. Der Mindestlohn ist ein Stunden-Mindestlohn: Es ist daher die selbstverständliche Pflicht jeder Firma, Arbeitszeiten aufzuschreiben – nur so kann verhindert werden, dass Arbeitnehmer um ihr Geld gebracht werden. Seit Jahrzehnten führen etwa auf Baustellen die Maurer, Betonbauer und Zimmerleute ein kleines Heft mit ihren Arbeitszeiten, um ihre Lohnabrechnung mit der real geleisteten Arbeitszeit zu vergleichen. Außerdem schützt dieser Nachweis die Arbeitgeber bei den Überprüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Auch beim Mindestlohn muss „Made in Germany“ als Siegel besonderer Solidität gelten.“

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