Arbeits- und Gesundheitsschutz erreicht atypisch Beschäftigte oft nicht.
Wer prekär beschäftigt und mies bezahlt wird, muss eher um die Gesundheit fürchten: Der Arbeitsschutz hat mit den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt nicht Schritt gehalten – bei atypisch Tätigen wie Werkvertragsbeschäftigten, Minijobbern oder Leiharbeitern greifen viele Instrumente oft nicht.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) fordert, den Arbeitsschutz für Minijobber, Werkvertragsbeschäftigte und andere Niedriglöhner im Norden deutlich auszuweiten und Kontrollen zu intensivieren. Das System der Werkverträge muss neu geordnet werden – das zeigen auch die Skandale von Wismar bis Flensburg.
Die klassische Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung im Norden gilt kaum für die immer größere Gruppe der schlecht entlohnten, befristet und prekär beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, so die Einschätzung des DGB Nord. Rechtlich sind Leiharbeiter, Minijobber oder Werkvertragsbeschäftigte beim Arbeitsschutz zwar den Normalarbeitnehmern weitgehend gleichgestellt. In der Praxis ergeben sich aber erhebliche Schwierigkeiten – auch, weil Arbeitnehmern aus dem Ausland ihre Rechte vorenthalten werden.
So sind atypisch Beschäftigte aufgrund kurzer Einsatzzeiten oft von Arbeitsschutzroutinen wie regelmäßigen Unterweisungen ausgeschlossen. Zudem gibt es Mängel bei der Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte. Bei der Leiharbeit erweist es sich als problematisch, dass Ver- und Entleiher gemeinsam Verantwortung für die Sicherheit tragen. Das führt dazu, dass sich in vielen Fällen niemand zuständig fühlt. Bei Werkverträgen sind die Dienstleister für Personalplanung und Arbeitsschutz zuständig, Kontrollen durch die Einsatzunternehmen finden nicht statt, Unfälle werden nicht erfasst. Obwohl das Gesetz wirksamen Schutz für alle Beschäftigten vorsieht, sind entsandte Beschäftigte in vielen substanziellen Aspekten davon ausgeschlossen. Über Werkverträge werden nicht einmal Statistiken geführt.
Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord: „Weil gesicherte und tariflich entlohnte Vollzeitbeschäftigung abgebaut worden ist, haben sich die Gesundheitsrisiken für Arbeitnehmer deutlich erhöht. Das neue Prekariat ist von vielen Errungenschaften der Arbeitssicherheit und Gesundheitsprävention ausgeschlossen, von Mitbestimmungsrechten sowieso. Darauf müssen Politik und Arbeitsschutzbehörden reagieren. Die bisherigen Strukturen reichen nicht mehr aus, das zeigen gerade die Zustände in den Schlachthöfen, in der Landwirtschaft oder häuslichen Pflege. Es darf nicht hingenommen werden, dass Subunternehmen ihre Beschäftigten wie Arbeitssklaven hin- und her schubsen, manchmal bis zur Lebensgefahr. Werkverträge brauchen eine neue Ordnung und einen sozialstaatlichen Rahmen. Arbeit darf weder arm noch krank machen.“
Fakten zum Hintergrund
In Mecklenburg-Vorpommern sind von 624.520 Beschäftigten insgesamt sind 231.100 atypisch beschäftigt (2014, ohne Werkverträge). Die Quote stieg von 2003 mit 23,6 Prozent auf nunmehr 37 Prozent in 2014.
In Schleswig-Holstein sind von 1.088.147 Beschäftigten insgesamt sind 464.139 atypisch beschäftigt (2014, ohne Werkverträge). Die Quote stieg von 2003 mit 32,6 Prozent auf nunmehr 42,7 Prozent in 2014.
In Hamburg sind von 1.005.355 Beschäftigten insgesamt sind 366.785 atypisch beschäftigt (2014, ohne Werkverträge). Die Quote stieg von 2003 mit 27 Prozent auf nunmehr 36,5 Prozent in 2014.
Daten des Bundesinstituts für Berufsbildung und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin belegen: Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz sinken mit wachsendem Abstand zum Normalarbeitsverhältnis. Forscher der Universitäten Trier und Jena stellten fest: Von den befragten Erwerbstätigen mit unbefristetem Vollzeitjob gaben 57 Prozent an, dass ihr Betrieb Gefährdungsbeurteilungen durchführt, 58 Prozent berichteten von Gesundheitsförderung. Bei Teilzeit- oder befristet Beschäftigten sind es jeweils 43 Prozent. Von den Leiharbeiterinnen und Leihabeitern profitieren lediglich 47 Prozent von Gefährdungsbeurteilungen, nur 29 Prozent von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Beschäftigte, die in mindestens drei Kriterien vom Normalarbeitsverhältnis abweichen – zum Beispiel Geringverdiener mit Teilzeit und Befristung – kommen zu 32 Prozent in den Genuss von Gefährdungsbeurteilungen, nur 21 Prozent haben Zugang zu Gesundheitsförderung. Noch schlechter sehen die Werte bei Soloselbstständigen mit Niedriglohn aus.
Der DGB Bezirk Nord umfasst die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Gewerkschaften zählen in den drei Ländern zusammen rund 430.000 Mitglieder. Der DGB ist der Bund der Gewerkschaften. Gemeinsam vertreten der Bund und die Mitgliedsgewerkschaften die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.