Ampelcheck Geldanlage: Verbot aufgehoben

Das Landgericht Berlin hat nach mündlicher Verhandlung das Verbreitungsverbot für den „Ampelcheck Geldanlage“ aufgehoben (Urteil vom 10.9.2009, AZ: 27 O 778/09). Damit kann der Ratgeber ab sofort wieder vertrieben werden. Das teilte die Verbraucherzentrale Hamburg als Herausgeberin der Broschüre mit.

Seit seinem Erscheinen im Juni 2009 hilft der Ratgeber Verbrauchern, sich im Dschungel der Angebote fürs Sparen und für die Altersvorsorge zu orientieren. Mit den Farben „Rot“ für „Achtung Gefahr“, „Gelb“ für „ein Risiko oder Nachteil ist vorhanden und „Grün“ für „empfehlenswert oder unbedenklich“ werden die Sicherheit, die Rendite, die Liquidität und die Transparenz von rund einem Dutzend Produktgruppen bewertet. Zudem wird geprüft, ob die Anlageform für die Altersvorsorge geeignet ist.

Das Versicherungsunternehmen Debeka hatte beim Landgericht Berlin am 13. August 2009 einen Beschluss erwirkt, wonach die Verbraucherzentrale die Äußerungen zur Sicherheit, zur Rendite und zur Frage der Geeignetheit für die Altersvorsorge in Bezug auf Kapitallebens- und Rentenversicherungen nicht weiter verbreiten durfte. In dem Verbot sah die Verbraucherzentrale eine massive Einschränkung ihrer grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit und legte Widerspruch ein.

„Wir freuen uns über die Aufhebung des Verbots. Jetzt ist wieder eine offene Diskussion über die Kennzeichnung von Finanzprodukten möglich. Die Versicherungswirtschaft kommt beim Ampelcheck mit ihren Produkten nicht gut weg. Sie sollte endlich ihre Angebote verbessern, anstatt Kritikern einen Maulkorb zu verpassen“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Der Ratgeber „Ampelcheck Geldanlage“ ist zu bestellen für 6,90 Euro unter Tel. 040-24 832-104, Fax 040-24 832-290, E-Mail bestellung@vzhh.de oder im Internet www.vzhh.de. Für Selbstabholer erhältlich für 4,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg.

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