Richter streichen nachteilige Passage in Immobilienkreditverträgen: Das Landgericht Stuttgart hat die Allianz Lebensversicherungs-AG verurteilt, künftig auf eine nachteilige Klausel in Darlehensverträgen zu verzichten.
Danach wollte der Versicherer vertraglich vereinbarte Sondertilgungsrechte bei der vorzeitigen Kündigung eines Darlehens nicht berücksichtigen. Geklagt hat die Verbraucherzentrale Hamburg. (Az. 11 O 161/12 v. 20.12.2012).
Bei der vorzeitigen Kündigung eines Immobiliendarlehens ist in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Die fällt kleiner aus, wenn im Vertrag eine Regelung über Sondertilgungen vorgesehen ist. Die Allianz wollte einerseits Kunden mit einer großzügigen und bei Kunden beliebten Sondertilgungsmöglichkeit locken, bestritt ihnen aber zugleich deren Vorteile bei vorzeitiger Kündigung.
Künftig werden die Allianz-Darlehenskunden, denen eine Sondertilgung eingeräumt wurde, bei einer Kündigung besser dastehen. „Wer seit 2010 ein Immobiliendarlehen bei der Allianz kündigen und eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen musste, sollte eine korrekte Nachberechnung fordern“, sagt Christian Schmid-Burgk von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Bei der Überprüfung der Vorfälligkeitsentschädigung hilft die Verbraucherzentrale Hamburg mit einem Berechnungs- und Beratungsservice, Näheres unter www.vzhh.de. Ratsuchenden können im Einzelfall erhebliche Erstattungen winken.
Geld zurück für Millionen Ex-Kunden
Die Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug, welche die Allianz Lebensversicherungs-AG in ihren Lebens- und Rentenversicherungsverträgen bis Ende 2007 verwendet hat, sind unwirksam. Das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. August 2011 (Az. 2 U 138/10) wurde jetzt rechtskräftig, nachdem der Versicherer seine zunächst beim Bundesgerichtshof eingelegte Beschwerde zurückgenommen hat (Beschluss v. 12.12 .2012, IV ZR 175/11). Klägerin in dem jahrelangen Rechtsstreit gegen den Branchenriesen ist die Verbraucherzentrale Hamburg.
Gekündigte und beitragsfrei gestellte Policen des Versicherers wurden demnach falsch abgerechnet. Den Kunden steht eine höherer Rückkaufwert bzw. eine höhere beitragsfreie Versicherungssumme zu. Auch muss ein Stornoabzug erstattet werden. Die Allianz hat nach eigenen Angaben für die Erstattungen 117 Millionen Euro zurückgestellt.
„Wir fordern die Allianz auf, ihren Kunden das ihnen zustehende Geld unverzüglich zu erstatten. Kaputte Autos werden vom Hersteller zurückgerufen und kostenlos repariert. Für fehlerhafte Abrechnungen von Policen muss das Gleiche gelten“, so Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.
Musterbrief für die Anmeldung von Ansprüchen und weitere Informationen sind auf www.vzhh.de zu finden.
Wann wird das Urtei rechtskräftig?
Helmut Neumann, 96117 Memmelsdorf, Am Hohen Kreuz 3 a