Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Allgemeinverbindlicherklärung des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Hamburg.
Tanja Chawla, ver.di Hamburg: „Eine sehr gute Nachricht, nicht nur für die Beschäftigten der Branche. Sicherheit ist uns allen wichtig. Es darf nicht sein, dass in so einem Bereich Lohndumping betrieben wird. Das geht auch zu Lasten der Qualität der Dienstleistung. Mit der Allgemeinverbindlichkeit gelten gleiche Bedingungen für alle. Das ist nur fair.“
Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und ver.di hatten sich im Zuge der Tarifverhandlungen Anfang des Jahres darauf verständigt, einen gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zu stellen.
Weil die Allgemeinverbindlichkeit rückwirkend zum 1. Januar 2019 erklärt worden ist, können sich jetzt viele Beschäftigte auf eine Nachzahlung freuen. „Das haben sich alle verdient, die sich Anfang des Jahres mit uns für einen neuen Tarifvertrag eingesetzt haben“, so Chawla. Die Beschäftigten der Branche rief sie auf, ihre kommenden Lohnabrechnungen daraufhin zu prüfen.
ver.di steht ihren Mitgliedern in der Sicherheitsbranche für Rückfragen zur Verfügung.
Hintergrund:
Tarifverträge können auf Antrag für allgemeinverbindlich erklärt werden. Sie erlangen dadurch Gültigkeit auch für alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Beschäftigten des tariflichen Geltungsbereichs. Voraussetzung ist, dass die Allgemeinverbindlichkeit im öffentlichen Interesse geboten erscheint.