Rechnen, Englisch, erste Computerkenntnisse: Wer da nicht mithalten kann, hat heute größte Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb haben Empfänger von Arbeitslosengeld II bisher stets die Gebühren für die Kurse von den Dienststellen der ARGE erstattet erhalten. Jetzt offenbar nicht mehr, hat die SPD in Harburg festgestellt. Eine Anfrage soll Klarheit bringen.
Anfrage gemäß § 27 BezVG
der Abg. Heinz Beeken, Melanie Leonhard, Frank Wiesner, Horst Krämer, Jürgen Heimath und Fraktion
Wird das Angebot der Volkshochschule (VHS) weiter eingedampft?
Die Sparwelle des CDU-Senats im sozialen Bereich zugunsten der Finanzierung von „Leuchttürmen“ hatte bereits im Jahre 2004 die Kurse der Volkshochschule erfasst und für eine Reduzierung des Angebots – insbesondere in den Stadtteilen mit sozialen Schieflagen – gesorgt. Nunmehr laufen wiederum Menschen der unteren Einkommensschichten Gefahr, ihre Kurse nicht mehr finanziert zu bekommen. Es betrifft in erster Linie die so genannten Grundbildungskurse, die sich an Menschen mit Deutsch als Muttersprache richten, die nicht ausreichend lesen und schreiben können, und an Menschen, denen es an Grundbildungs-kompetenz in Rechnen, Englisch oder IT fehlt.
Empfänger von Arbeitslosengeld II haben bisher stets die Gebühren für die Kurse von den Dienststellen der ARGE erstattet erhalten.
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist beabsichtigt, die Finanzierung der Kursgebühren für Grundbildungskurse der VHS für Alg II – Empfänger durch ARGE-Dienststellen künftig einzustellen?
2. Wenn ja, mit welcher Begründung?
3. Welche Einsparungen erhofft sich dadurch die ARGE?