Die Sozialverbände SoVD und VdK sowie der DGB Hamburg beklagen unhaltbare Wartezeiten beim Sozialgericht und warnen vor Stellenabbau.
Die Zustände gingen zu Lasten der bedürftigen Bürger und Bürgerinnen, es bestehe akuter Handlungsbedarf: Das Personal muss aufgestockt und die Bearbeitungszeiten merklich verkürzt werden. Die Politik wird aufgefordert, sehr schnell für Abhilfe zu sorgen, so dass der soziale Rechtsstaat keinen Schaden nimmt.
Es sei nicht akzeptabel, dass viele Verfahren über Jahre unbearbeitet liegen blieben. Bei den Sozialverbänden sowie beim DGB-Rechtsschutz sammeln sich so viele offene Verfahren, dass nicht mehr von Einzelfällen gesprochen werden könne, sondern von einem systemischen Problem. Die Vorsitzende des DGB, Katja Karger, beschreibt exemplarisch einen solchen Fall, der für viele andere steht: „Wir hatten eine Klage wegen einer Umschulungsmaßnahme einer SGB II-Empfängerin, die 2,5 Jahre bis zu ihrer Entscheidung dauerte. So entstehen Langzeiterwerbslose.“ Und Klaus Wicher, Vorsitzender des SoVD, fügt hinzu: „Mit Sorge betrachten wir die brisante Entwicklung beim Sozialgericht Hamburg. Es ist Aufgabe des Gerichtes, die Durchsetzbarkeit sozialer Rechte in unserer Stadt zu gewährleisten. Allerdings erleben wir, dass das Gericht immer länger für die Verfahren braucht.“
Erschwerend komme hinzu, dass es beim Sozialgericht in den meisten Fällen um Menschen in prekären Lebenslagen ginge. Verhandelt wird über die Grundlagen der sozialen Existenz, beispielsweise die Gewährung von Renten, berufsfördernden Leistungen, Eingliederungshilfen, Leistungen der Krankenbehandlung oder Hilfsmittelversorgung. Die Frage, ob ein Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung oder auf staatliche Fürsorge bestünde oder nicht, dulde in aller Regel keinen jahrelangen Aufschub. „Ein Verfahren über die Anerkennung eines Arbeitsunfalls aus dem Jahr 2010, bei dem begleitende Maßnahmen verweigert wurden, dauert bis zum heutigen Tag – aktuell liegen noch über 40 Verfahren vor unserem zur Verhandlung“, so Karger.
Auf Nachfrage erläuterte das Gericht, dass die Eingänge beim Sozialgericht bei gleichbleibendem Personalschlüssel anhaltend hoch seien und seit 2009 weit über den erledigten Verfahren lägen. Hierdurch komme es bereits seit 2008 zu einem kontinuierlichen Anstieg der Bestände; von gut 9.700 Verfahren Ende 2008 auf nun 14.500. Rund 2.000 der anhängigen Verfahren seien bereits älter als drei Jahre.