Ahlhaus: Gericht bestätigt Filz-Vorwürfe

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Berufung des Gründungspräsidenten der Hochschule der Polizei durch die Leitung der Innenbehörde als rechtswidrig bezeichnet. Die Opposition hatte die Berufung schon vorher als „Filz“ gegeißelt.

„Das ist eine schwere Schlappe für alle Innenpolitiker der CDU. Wir sehen uns in unserer Kritik auf ganzer Linie bestätigt. CDU-Senat und CDU-Fraktion haben das Präsidentenbüro der Polizeihochschule zu einem rechtsfreien Raum gemacht“, sagte SPD-Innenexperte Andreas Dressel nach Bekanntwerden der gerichtlichen Beurteilung des Berufungsverfahrens. Das Gericht hatte das Berufungsverfahren als rechtswidrig eingestuft und das Fehlen einer öffentlichen Ausschreibung der Position moniert.

Die damalige Leitung der Innenbehörde um den heutigen Senator und damaligen Innenstaatsrat Ahlhaus sowie den früheren Senator Nagel hatte die Berufung Feldmanns zum Präsidenten der Polizeihochschule im Januar 2007 trotz Filzvorwürfe gegen den Widerstand der Innendeputation und wider geltendes Recht durchgesetzt. „Damit haben sie ausgerechnet die Chefetage einer Einrichtung zu einem rechtsfreien Raum gemacht, die Nachwuchskräfte für die Polizei ausbildet“, kritisiert Dressel.

Nach Ansicht des VG hätten Senator Nagel und sein Staatsrat Ahlhaus den heutigen Hochschulpräsidenten nicht ohne ernsthafte Berücksichtigung eines anderen, offenbar besser qualifizierten Bewerbers berufen dürfen.

Die SPD-Fraktion hatte das Berufungsverfahren von Anfang an als unsauber kritisiert und mit einem Antrag (vgl. Drs. 18/5650) in der Bürgerschaft gefordert, ein ordentliches Ausschreibungsverfahren durchzuführen, wie es für jede Spitzenstellung in der Wissenschaft üblich gewesen wäre. Die CDU-Fraktion hatte dieses Ansinnen in der Bürgerschaft abgelehnt. Die Akteneinsicht nach Artikel 30 der Hamburger Verfassung hatte die Filz-Vorwürfe untermauert.

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