Morgen wird der Senat ein weiteres Zwischenergebnis der Eintragungen für die Volksbegehren bekanntgeben. Die Eintragungen für die Volksbegehren können noch bis zum 5. März erfolgen. Seit Beginn der Eintragungen wurden die restriktiven Öffnungszeiten der Ämter kritisiert, doch bisher hat es keine Entscheidung für eine Ausweitung gegeben.
Dazu die beiden Volksentscheidsexperten Andreas Dressel (SPD) und Farid Müller (GAL): „Wir fordern den Senat nun auf, Morgen endlich für die letzten Tage der Eintragung die Öffnungszeiten der Ämter für die Hamburgerinnen und Hamburger zu erweitern. Es kann nicht sein, dass Berufstätige von der Eintragung im Amt ausgeschlossen bleiben.“
Auch im Vergleich zum letzten Volksbegehren in den Ämtern aus 1998 sind die aktuellen Öffnungszeiten wesentlich eingeschränkter. Die Bezirke Mitte, Nord, Eimsbüttel und Altona haben entsprechende Anträge an den Senat gestellt, bisher leider erfolglos.
Das zentrale Argument des CDU-Senats die Bürgerinnen und Bürger könnten ja bei restriktiven Öffnungszeiten die Briefwahl nutzen, zieht nicht. Beide Verfahren, die Eintragung in den Ämtern und die Briefwahl sind im Gesetz und in der Verordnung gleichrangig gesetzt. Müller und Dressel weiter: „Bei solchen Bedingungen würde die Beteiligung an Bürgerschaftswahlen auf 30% rutschen.“
Eintragungsmöglichkeiten für Volksbegehren 1998 in Hamburg:
Mo.-Mi. und Fr.: 8-16 Uhr / Do. 8-18 Uhr, 1 Samstag: 10-16 Uhr, 1 Sonntag: 10-16 Uhr (27 Eintragungsstellen statt jetzt 21)