Plötzlich lohnt es sich wieder, beim Dreisatz in der Schule aufgepasst zu haben: Ab dem 11. April 2009 entfallen fast alle verbindlichen Mengenvorgaben für Lebensmittel.
Eine EU-Richtlinie wird in nationales Recht umgesetzt. Bestimmte Erzeugnisse in Fertigpackungen konnten bisher nur in den für sie festgelegten Füllmengen verkauft werden. Beispielsweise durfte Milch in den Füllmengenbereichen zwischen 0,5 und 1 Liter nur in Fertigpackungen mit 0,5 Liter, 0,75 Liter und 1 Liter Inhalt abgegeben werden. Solche festen Einheiten fallen nun für Milch und weitere Lebensmittel wie Wasser, Limonade, Fruchtsäfte, Zucker oder Schokolade weg. Nur bei Wein, Sekt und Spirituosen bleiben feste Nennfüllmengen erhalten.
„Auch bei viel gekauften Lebensmitteln werden die Verbraucher künftig mit versteckten Preiserhöhungen hinters Licht geführt werden“, befürchtet Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Masche, geringere Füllmenge bei gleichem Preis, wird schon jetzt bei vielen Produkten angewendet, etwa bei Süßigkeiten, Säuglingsnahrung und Frühstückscerealien sowie bei Non-Food Artikeln.
So stellte die Verbraucherzentrale Hamburg jetzt fest: Bei Pampers Windeln wurde die Anzahl der Windeln in der Packung reduziert (10 Prozent Preiserhöhung) und beim Geschirrspülmittel Calgonit Power Powder das Gewicht verringert (20 Prozent Preiserhöhung). Die ausführliche Liste veröffentlicht die Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de. Preiserhöhungen sind zwar nicht verboten, Mogelpackungen schon. Wer zuviel Luft in die Verpackung lässt, verstößt gegen gesetzliche Regelungen. Das muss von Fall zu Fall geprüft werden.
Der Trick macht auch nicht vor dem Obst- und Gemüsebereich in den Supermärkten halt. Die Verbraucherzentrale Hamburg fand abgepackte Paprika nicht wie üblich in 500g-Gebinden, sondern in Plastikfolie mit 400g, Cocktail-Tomaten in 400g-Plastikschalen statt in den üblichen 500g-Verpackungen.
„Nur anhand des erhöhten Grundpreises können Verbraucher den Anbietern auf die Schliche kommen. Der Packungspreis ist letztendlich für Preisvergleiche uninteressant.“ sagt Armin Valet. Doch wird der Grundpreis vom Handel nur unzureichend ausgezeichnet. Die Verbraucherzentrale Hamburg stellt bei Supermarktbegehungen immer wieder fest, dass der Grundpreis fehlt, fehlerhaft oder unleserlich klein am Regal steht. Eine weitere Tücke für Verbraucher: Der Grundpreis wird gesetzlich nur für Gewichts- und Volumenangaben verlangt. Für Produkte, die pro Stück abgegeben werden, wie etwa Feuchttücher und Toilettenpapier ist der Grundpreis nicht vorgeschrieben.
Im Internet www.vzhh.de sind zahlreiche, druckfähige Bilder der Produkte veröffentlicht.