Die SPD-Fraktion startet eine Initiative für ein Hamburger Mindestlohngesetz: Mit einem Bürgerschaftsantrag für die kommende Bürgerschaftssitzung am 18. April werden dem Senat konkrete Vorgaben für eine landesrechtliche Regelung zu Mindestlohn und Tariftreue gemacht.
„Hamburg kann den leider immer noch fehlenden bundesgesetzlichen Mindestlohn nicht ersetzen – aber die Stadt kann im eigenen Einflussbereich beim Thema Mindestlohn und Tariftreue Vorbild sein. Das soll mit einem Hamburger Mindestlohngesetz möglichst verbindlich erreicht werden – dazu beauftragen wir den Senat. Das Prinzip von ´guter Arbeit´ ist nicht Kür, sondern Pflicht für unsere Stadt“, so SPD-Fraktionschef Andreas Dressel.
Ksenija Bekeris, Fraktionsvize und Fachsprecherin Soziales der SPD-Bürgerschaftsfraktion erklärt: „Für uns gilt der Grundsatz: Wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn auch leben können. Im Rahmen unserer Möglichkeiten in Hamburg werden wir dazu Schritt für Schritt alles Notwendige tun.“ Die Bundesregierung bleibe aber gefordert, endlich ihren Widerstand gegen einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro (brutto) pro Stunde aufzugeben. „Mit unserer Initiative unterstreichen wir, dass Arbeit als zentraler Bezugspunkt gesellschaftlicher Teilhabe und zur Absicherung eines eigenständigen und selbstbestimmten Lebens auch eine angemessene Entlohnung finden muss. Das ist sozial gerecht und wirtschaftlich sinnvoll. Damit möglichst alle Beschäftigten und insbesondere die Frauen bspw. im Einzelhandel hiervon profitieren können, brauchen wir aber den gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene“, so Bekeris weiter.
Hintergrund
Die SPD setzt sich seit langem für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro (brutto) /Stunde ein und der Hamburger Senat hat bereits in verschiedenen Bundesratsinitiativen die Einführung eines Mindestlohns gefordert. Bisher scheitert die gesetzliche Lohnuntergrenze jedoch am Widerstand der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien. Dabei wird der Mindestlohn dringend gebraucht: Minijobs und prekäre Beschäftigung greifen seit Jahren um sich und die Zahl der Aufstocker, also jener Menschen, die trotz Erwerbsarbeit soziale Transferleistungen in Anspruch nehmen müssen, ist zu hoch: Im August 2011 waren laut Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit 33.147 Hamburgerinnen und Hamburger abhängig beschäftigt und bezogen trotzdem Leistungen nach dem SGB II. 23 Prozent (7.629) von Ihnen arbeiten Vollzeit und müssen trotzdem „aufstocken“, um auf das Niveau der Grundsicherung/Harzt IV zu kommen. Negativ betroffen sind vor allem viele Frauen. Aus Sicht der SPD-Fraktion gilt: Die Stadt kann dort, wo sie selbst Einfluss auf die Beschäftigungsverhältnisse hat und als Arbeitgeber auftritt, dafür sorgen, dass Lohnuntergrenzen eingehalten werden. Vergleichbare Regelungen wurden bzw. werden in Bremen und Berlin getroffen.
Mit einem Gesetzesantrag der SPD-Fraktion, der am 18. April zur Abstimmung steht, sollen die bisherigen Bemühungen und die derzeit laufenden Arbeiten an einem neuen Vergabegesetz sinnvoll gebündelt werden.