184.500 Unterschriften – aber was bleibt?

Beeindruckende 184.500 Unterschriften gegen die Primarschule und für das Elternwahlrecht haben die Initiatoren des Volksbegehrens gesammelt – sagen sie. So beeindruckend, dass sie schon jetzt zu Kompromiss-Überlegungen führen. „Zu früh“, warnen andere und behaupten, von zahlreichen Manipulationen zu wissen, mit denen die Zahl künstlich in die Höhe getrieben worden sei.

Ganz wichtig: Wir wissen nicht, ob die Behauptungen wahr sind. Das Sammelergebnis wird zur Zeit überprüft, wozu die zuständige Behörde noch etwas mehr als zwei Wochen Zeit hat. Dann wird man wissen.

Aber nachdenkenswert ist schon jetzt, wie leicht das Ergebnis manipuliert worden sein KÖNNTE.

Folgende behauptete Varianten können wir nachvollziehen:

1.
Es unterschreiben Menschen, die nicht unterschriftsberechtigt sind, weil sie (in Hamburg) kein Wahlrecht haben. Diese Unterschriften müssten bei einer gewissenhaften Auszählung durch Abgleich mit dem Melderegister gefunden werden. Wenn allerdings nur Stichproben gemacht werden, müssen sie nicht auffallen. Und wenn bei Erreichen des nötigen Quorums nicht weiter geprüft wird, wird niemand je erfahren, wie viele „unberechtigte“ Unterschriften im verbleibenden Berg der ungeprüften sind.

2.
Menschen unterschreiben im Laufe der Sammelaktion mehrfach. Sie zu herauszufinden würde voraussetzen, dass bei der Prüfung alle als korrekt befundenen Unterschriften erfasst und anschließend auf Doubletten geprüft werden. Bei vollständiger Prüfung aller Stimmen wäre dies – wenn auch mit großem Aufwand – möglich, bei Stichproben-Prüfungen jedoch praktisch nicht.

3.
Menschen tragen Personalien und Namenszüge anderer Menschen in die Listen ein – vorzugsweise solcher, von denen anzunehmen ist, dass sie selbst nicht unterschreiben werden. Da sich niemand beim Unterschriftensammler ausweisen muss, ist dies zwar vermutlich ein Verstoß gegen irgendein Strafgesetz, bleibt aber für den Fälscher völlig folgenlos, da er ja nicht zu fassen sein dürfte. So ein Betrug lässt sich auch durch gewissenhafte Kontrollen nicht entdecken – es sei denn, man wollte alle Menschen auf den Listen nachträglich befragen, ob die Unterschrift denn auch wirklich von ihnen geleistet wurde.

Zugegeben: Insbesondere (3) setzt schon eine sehr fanatische Überzeugung oder eine erhebliche kriminelle Energie voraus. Auszuschließen ist die Variante aber nicht, und es lohnte, für künftige Abstimmungen über ein sichereres Verfahren nachzudenken.

Insofern sollte man vielleicht eine – auch hohe – Zahl von Unterschriften bei einem Volksbegehren nicht zu ernst nehmen. Belastbare Ergebnisse bringt nur ein Volksentscheid, bei dem ausschließlich Berechtigte jeweils genau ein Stimme abgeben können.

1 Gedanke zu „184.500 Unterschriften – aber was bleibt?“

  1. Hinzu kommt, dass die „Drückerkolonnen“ dann wohl in Fahrdienste für die Senioren umgewandelt werden müssten. Aber da können wir wohl auf die Fantasie von Herrn Scheuerle vertrauen.

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