105 Millionen mehr für Hamburger Kliniken

Hohe medizinische Qualität, Stärkung der Pflege sowie gerechtere Bezahlung der Krankenhäuser, das sind die Schwerpunkte der Krankenhausreform, die der Bundestag heute mit dem Krankenhausstrukturgesetz beschließen wird.

Damit werden die Krankenhäuser dauerhaft deutlich mehr Mittel bekommen. Für die Krankenhäuser in Hamburg bedeutet das Gesetz allein in den kommenden drei Jahren mindestens 105 Millionen Euro zusätzlich. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Bund und Ländern hatte die Krankenhausreform erarbeitet. Als Sprecherin der SPD-geführten Länder war Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg, an den Verhandlungen maßgeblich beteiligt.

„Durch das Gesetz werden die Weichen gestellt, die Qualität der Versorgung zum entscheidenden Steuerungskriterium zu machen und für eine angemessene Personalausstattung in der Pflege zu sorgen“, so Senatorin Prüfer-Storcks. „Für die Patientinnen und Patienten bringt diese Reform einen deutlichen Gewinn an Sicherheit und Behandlungsqualität. In Zukunft machen nicht alle Krankenhäuser alles, sondern das, was sie sehr gut können.“

Durch das Krankenhausstrukturgesetz wird die Qualität der Versorgung zu einem gesetzlichen Ziel der Krankenhausplanung. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält den Auftrag, entsprechende Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung der Länder zu entwickeln. Um die Versorgungsstrukturen zu verbessern und Fehlentwicklungen mit Qualitätsmerkmalen entgegen zu wirken, wird ein Strukturfonds eingerichtet. Aus diesem können Mittel genutzt werden, um beispielsweise Krankenhäuser in ambulante Gesundheits- und Pflegezentren umzuwandeln. Zudem erhalten die Krankenkassen die Möglichkeit, Qualitätsverträge mit den Krankenhäusern abzuschließen und auch die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden zukünftig patientenfreundlicher gestaltet.

Senatorin Prüfer-Storcks: „Gerade die Krankenhäuser in Hamburg werden deutlich von der Reform profitieren. Sie werden schon in den Jahren 2016 bis 2018 mindestens 105 Millionen Euro zusätzlich erhalten. Hinzu kommen rund 8 Millionen Euro jährlich für die Hamburger Hochschulambulanzen aus dem Versorgungsstärkungsgesetz. Außerdem gehe ich davon aus, dass die Hamburger Krankenhäuser durch ihre gute Behandlungsqualität noch mehr Patientinnen und Patienten aus dem Umland anziehen und überproportional von Qualitätszuschlägen profitieren werden.“

Aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds werden einmalig 500 Millionen Euro eingebracht. Diese Mittel können die Länder zweckgebunden abrufen. Die Länder steuern ihrerseits die gleiche Summe aus ihren Haushalten zu, damit steht insgesamt eine Milliarde Euro für Investitionen zur Umwandlung nicht notwendiger Krankenhäuser in andere Gesundheitseinrichtungen bereit.

Durch ein Pflegestellenförderprogramm und einen dauerhaften Pflegezuschlag werden die Krankenhäuser außerdem dabei unterstützt, mehr Pflegepersonal zu beschäftigen. Für die so genannte „Pflege am Bett“ werden zusätzlich ab 2016 bis 2018 bundesweit Fördermittel bis zu 660 Millionen Euro bereitgestellt.

Auf den Prüfstand kommen auch das Vergütungssystem für die Pflege sowie der notwendige Pflegebedarf in Krankenhäusern. Es wurde dazu eine Experten-Kommission beim Bundesgesundheitsministerium eingesetzt, der auch Senatorin Prüfer-Storcks angehört. Die Kommission wird Vorschläge unterbreiten, wie viele Pflegekräfte in Krankenhäusern vorgehalten werden sollen und wie diese angemessen honoriert werden.

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