Wo Zitrone drauf ist, muss Zitrone drin sein

Die Firma Kuchenmeister aus Soest hat sich gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg verpflichtet zu unterlassen, …“einen Kuchen mit der naturgetreuen Darstellung von Zitronen zu bewerben, … wenn in dem Produkt weder Zitronenschale noch Zitronensaft enthalten ist.“ Die Verbraucherzentrale hatte das Unternehmen abgemahnt.

Grund: Kuchenmeister stellte zum Verkauf im Einzelhandel einen Kuchen her, auf dessen Verpackung mehrere aufgeschnittene Zitronen abgebildet sind. Außerdem stand auf der Packung „Lemon Cake“ und „Gâteau au citron“. Über der Zutatenliste stand „Zitronen-Kuchen“. Tatsächlich enthielt der Kuchen aber keine Bestandteile von Zitrone, sondern lediglich Aroma.

Diese Aufmachung hielt die Verbraucherzentrale für irreführend. Der Kuchenhersteller verteidigte zunächst die Packungsaufmachung als vereinbar mit der Rezeptur, lenkte jetzt aber ein und unterzeichnete die geforderte Unterlassungserklärung. Künftig – so der Hersteller – werde man dem Kuchen Zitronenschale und Zitronensaft hinzufügen.

„Wir nennen bei Analogkäse und Imitaten im Internet Ross und Reiter. Wo die Grenzen des Wettbewerbsrechts überschritten werden, gehen wir mit Abmahnungen und wenn nötig Klagen vor. Mit den Täuschungen bei Lebensmitteln muss Schluss sein“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

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