Wie schreibe ich eine gute Patientenverfügung?

Neues Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Hamburg

Am 1. September 2009 trat das neue Betreuungsrecht in Kraft. Seitdem sind Pa­ti­en­ten­ver­fü­gun­gen nur dann wirk­sam, wenn sie schrift­lich ver­fasst und vom Aus­stel­ler un­ter­zeich­net sind. Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet ab sofort individuelle Beratung bei der Formulierung der Patientenverfügung.

Wer jetzt schon entscheiden möchte, wie er oder sie später einmal sterben möchte – etwa indem alle Möglichkeiten der Medizin ausgeschöpft werden, oder aber ohne Prozeduren zur Lebensverlängerung, die als entwürdigend empfunden werden –, sollte ein solches Dokument der Vorsorge verfassen.

Viele Details müssen beim Aufsetzen beachtet werden. Schlechte Formulierungen schaffen Unsicherheit bei der Auslegung. Doch wie schreibt man eine gute Patientenverfügung? Was ist zu beachten? Was sollte unbedingt hinein? Was auf keinen Fall?

Patientenverfügungen müssen die Situationen, für die sie gemacht sind, hinreichend genau beschreiben. Auch ist zu empfehlen, sie mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu kombinieren.

Hilfe bietet die Verbraucherzentrale durch regelmäßige Vorträge und durch ein neues Beratungsangebot.

Der Vortrag „Patientenverfügung und rechtliche Betreuung“ dauert 2 ½ Stunden. Die nächsten Termine: Dienstag, 26. Januar 2010, und Dienstag, 9. März 2010, jeweils 15 bis 17.30 Uhr. Kostenbeitrag 15 Euro, Paare 25 Euro, Anmeldung: Tel. 24832-108 oder vortraege@vzhh.de.

Die neue Persönliche Beratung zur Abfassung einer individuellen Patientenverfügung dauert 1 ½ Stunden und kostet 90 Euro, bei Buchung zusammen mit dem Vortrag 100 Euro. Terminvereinbarung: Tel. 24832-130 oder termine@vzhh.de.

Weitere Informationen unter www.vzhh.de.

2 Gedanken zu „Wie schreibe ich eine gute Patientenverfügung?“

  1. Die Erstellung einer Patientenverfügung muss – wie in dem Artikel beschrieben – sehr sensibel und sorgfältig vorgenommen werden. Das haben Erfahrungen im Bekanntenkreis gezeigt. Allerdings ist die beste Patientenverfügung nutzlos wenn niemand von der Existens selbiger weiß. Das kommt wie ich selber erfahren habe auch sehr häufig vor. Gut, dass es Angeobte wie http://www.usb-verfuegung.de gibt, die genau für solche Fälle geschaffen wurden.

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