Wersich: Mund zu voll genommen?

SPD-Sozialexperte Dirk Kienscherf hat den Umgang der Sozialbehörde mit den Fragerechten des Parlaments kritisiert. Hintergrund ist die Weigerung des Senats, eine Kleine Anfrage Kienscherfs zu beantworten, in der er nähere Informationen über die Beteiligung der Sozialbehörde an getroffenen Koalitionsvereinbarungen erfragte hatte. „Es kann nicht sein, dass sich die Sozialbehörde der Kontrolle durch das Parlament entzieht“, sagte Kienscherf.

Hintergrund: In der Pressekonferenz zur Vorstellung des Haushalts der Sozialbehörde hatte Sozialsenator Dietrich Wersich am 24. Oktober erklärt, die Sozialbehörde sei „an insgesamt 160 Koalitionsvorhaben“ zwischen CDU und GAL beteiligt. Bei rund 100 Vorhaben sei die Sozialbehörde hauptverantwortliche Behörde, an 60 weiteren sei sie beteiligt.

Kienscherf hatte daraufhin wissen wollen, um welche Projekte es sich handelt. Der Senat hatte die Antwort auf diese Frage verweigert und lediglich erklärt, es handele sich um Projekte etwa aus den Bereichen „Kindertagesbetreuung, Verbraucherschutz, Sozialpolitik“ und aus anderen Bereichen des Ressorts.

Auf eine weitere Anfrage Kienscherfs hin änderte der Senat seine Argumentation und teilte jetzt mit, die Fragen des SPD-Abgeordneten beträfen „Details der Entscheidungsvorbereitung zu laufenden Vorhaben und damit den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung, über den der Senat keine Auskünfte erteilt.“

„Ich vermute, der Sozialsenator hat den Mund etwas zu voll genommen“, sagte Kienscherf. Wie in anderen Behörden üblich – etwa in der Umweltbehörde mit ihrem Projekt Stadtwerke – versuche anscheinend auch die Sozialbehörde, Öffentlichkeit und Parlament mit werbewirksam präsentierten Vorhaben zu beeindrucken, entziehe sich anschließend aber einer Kontrolle durch das Parlament. „Dass der Sozialsenator versucht, die Überprüfung seiner entsprechenden Aussagen durch das Parlament zu verhindern, ist ein starkes Stück“, sagte Kienscherf. Er betonte, der Senat selbst habe die Zahl von 160 Vorhaben in die Öffentlichkeit gebracht. Jetzt müsse er dem Parlament und der Öffentlichkeit auch darlegen, um welche Vorhaben es sich handelt und inwieweit der Haushalt davon betroffen ist. Das sei auch nötig, um eine Überprüfung des Senatshandelns zu ermöglichen.

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