Weggen: „Gute Lösung beim Uferstreifen-Schutz“

Die Abgeordneten der GAL und CDU legen heute im Umweltausschuss einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf des Hamburger Naturschutzgesetzes vor. Dieser greift nach der Anhörung am 15. April Anregungen von Experten auf und beinhaltet eine neu gefasste Regelung zum Uferstreifen-Schutz an natürlichen Gewässern.

Jenny Weggen, die umweltpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, erklärt dazu: „Bei der Uferstreifenregelung haben wir die Bedenken der Sachverständigen aufgegriffen. Bei natürlichen Gewässern sieht das Gesetz nun einen Schutzstreifen von 7,5 Metern vor, der weder für Acker- noch Gartenbau genutzt werden darf. Hier kann sich die Flora und Fauna ungehindert entwickeln. Das ist ein gute Lösung und eine wichtige Maßnahme für den geplanten Biotopverbund, der sich durch ganz Hamburg ziehen soll. Diese Regelung ist aus Sicht der Koalition eindeutig und auch gut überprüfbar.“

Hintergrund: Im Koalitionsvertrag haben sich GAL und CDU darauf verständigt, Uferzonen besonders zu schützen und den Biotopverbund auszubauen. Beides gelingt mit dem Gesetzentwurf des neuen Hamburger Naturschutzgesetzes. In naturbelassenen Uferzonen können Pflanzen und Tiere gedeihen und sich zwischen verschiedenen Biotopen fortbewegen. Mit der Regelung, künftig einen 7,5 Meter breiten Uferstreifen von landwirtschaftlichen Eingriffen frei zu halten, greift die Koalition Anregungen betroffener Landwirte auf, die in der Expertenanhörung im Umweltausschuss deutlich gemacht worden waren. Ursprünglich war ein 10 Meter breiter geschützter Streifen vorgesehen, auf dem Acker- und Gartenbau ohne Düngung und Pestizide zulässig gewesen wäre. Die nun gefundene Lösung sieht vor, dass auf dem 7,5 Meter breiten Schutzstreifen keine Bewirtschaftung mehr erlaubt ist.

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