Wassertreppe 51: Straftat oder Lüge?

Das Hafendenkmal „Wassertreppe 51“ ist zwar fast abgerissen – aber „vom Tisch“ ist es deshalb noch lange nicht. Jetzt stellt sich die Frage, ob die HPA bei der Angabe über die Sanierungskosten gelogen hat, oder ob zuständige Mitarbeiter eine Umweltstraftat begangen haben.

Die „erhebliche Asbestbelastung“ der Wassertreppe 51 musste als Grund dafür herhalten, dass der Erhalt zu teuer und unwirtschaftlich sei. Nur unter erheblichen Auflagen und Schwierigkeiten, so die Hamburg Port Authority damals, könne man die Brücke sanieren.

Grundsätzlich ist diese Aussage durchaus richtig: Beim Umgang mit Asbest müssen strenge Regeln beachtet werden. Das Amt für Arbeitsschutz muss eingeschaltet werden, die Arbeiter müssen persönliche Schutzausrüstung tragen, Staub ist zu vermeiden, der Abfall ist als Sondermüll zu behandeln. Wer das nicht beachtet, macht sich strafbar – zumindest, wenn er mit Vorsatz handelt. Die Paragraphen 324 und 326 StGB wendet die Staatsanwaltschaft in diesen Fällen bei Privatmenschen an.

Die nötige Vorsicht gilt anscheinend nicht mehr, nachdem Kulturausschuss und Bürgerschaft die Brücke zum Abriss freigegeben hatten. Beobachter rieben sich verwundert die Augen, als die Arbeiter der Firma „Taucher Knoth“ mit Brecheisen und Schneidbrenner den eisernen Treppenturm brachial und funkensprühend auseinanderbrachen. Auf die Frage, ob sie über die Asbestgefahr informiert seien, antworteten die Arbeiter, sie wüssten davon nichts.

Was gilt denn nun? Es fällt schwer zu glauben, dass es völlig unbedenklich ist, asbestverseuchtes Eisenfachwerk mit einem Schneidbrenner zu zerteilen. Durch das Verbrennen der Farbe sind die gefährlichen Fasern nicht mehr gebunden und werden freigesetzt. Zudem splittert bei der „ruppigen“ Vorgehensweise selbstverständlich auch Farbe ab und gelangt in die Umwelt, fällt in die Elbe.

Dazu passt wohl kaum, dass die Hamburg Port Authority in diesem Jahr die begehrte „Arbeitsschutzanerkennung“ des Hamburger Amts für Arbeitsschutz erhalten hat. Setzt sie dieses Renommee jetzt fahrlässig aufs Spiel? Oder ist an der Asbestbehauptung nichts dran?

In mehreren kleinen Anfragen hatte die Bürgerschaftsabgeordenete Carola Veit (SPD) den Senat dazu befragt. Die HPA benannte schließlich ein Gutachten, das die technische Universität Harburg erstellt haben soll und welches Asbestfasern an der Wassertreppe 51 nachgewiesen hätte. Das Gutachten selbst legte die HPA allerdings nie vor.

Das „Bündnis Wassertreppe“, das sich für den Erhalt der historischen Hafenanlage eingesetzt hatte, gab bereits im Mai ein unabhängiges Asbest-Gutachten in Auftrag, welches die angebliche Asbestbelastung nicht bestätigte. Somit wäre die Kostenkalkulation der HPA falsch gewesen. Das Bündnis forderte per Petition eine unabhängige Neueinschätzung der Sanierungskosten. Diese Forderung wurde allerdings von CDU und GAL abgewiesen.

Es erhärtet sich nun der Verdacht, dass das Kostenargument „Asbest“ von Anfang an ausschliesslich dazu diente, eine Unterschutzstellung der Wassertreppe 51 als Denkmal zu verhindern. Nur auf diese Weise konnte die HPA die Kosten derart in die Höhe schrauben, dass die Verantwortlichen schnell vom Gedanken der Sanierung Abstand nahmen. Vor allem das personell und finanziell überforderte Denkmalschutzamt liess sich offenbar beeindrucken. Dass die HPA alle Gutachten selbst in Auftrag gibt und sämtliche Kosteneinschätzungen selbst erstellt, ist die übliche Praxis, aber nicht unproblematisch. Schon beim Streit um das Veddeler Wasserkreuz konnte durch ein privat finanziertes Gegengutachten die Kostenschätzung der HPA als überzogen entlarvt werden.

Es mutet überdies mehr als seltsam an, wenn die Kulturpolitiker von CDU und GAL den Angaben der Hafenbehörde zum Thema Asbest offenbar Glauben schenken, letztlich grünes Licht für den Abriss geben, schliesslich aber die Überholung der zwei Brückenbögen (zur Wiederverwendung anderenorts) dem Sozialprojekt Jugend in Arbeit e.V. anvertrauen wollen. Die Kultursprecherin der GAL Dr. Eva Gümbel nannte dies „die soziale Komponente des Abrisses“.

Ob nun Asbest in den Anstrichen der Wassertreppe 51 ist oder nicht und ob es somit beim Denkmalschutzverfahren mit rechten Dingen zuging, werden nun wohl die sogenannten „benachteiligten“ Jugendlichen des Vereins „Jugend in Arbeit“ im Selbstversuch herausfinden müssen….

2 Gedanken zu „Wassertreppe 51: Straftat oder Lüge?“

  1. Nur ganz kurz: Das Amt für Arbeitsschutz habe ich von der Asbestbelastung der Wassertreppe lt. Senatsdrucksache (18/7727)am 26.05.2008 informiert; die Berufsgenossenschaft-Bau wurde von mir am 20.11.2008 davon in Kenntnis gesetzt, daß die Abrissarbeiten ohne Rücksicht auf die Asbestbelastung ausgeführt werden. Es kann sich also niemand mit „Nicht-Wissen“ herausreden. Wenn ich der HPA und den Antworten des Senats Glauben schenken will, muß ich davon ausgehen, daß unter grüner Mitregierung illegale Giftmülltransporte legalisiert werden. Damit erübrigt sich jeder weitere Kommentar.

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