Wassertreppe 51: Polizei beendet Abrissarbeiten

Der Streit um die historische Wassertreppe 51 in der Billwerder Bucht ist heute morgen eskaliert: Hamburg Port Authority schickte einen Abrisstrupp, Anwohner verhinderten die Arbeiten und riefen die Polizei. Nach kurzem Hin- und Her wurden die weiteren Arbeiten untersagt.

Hier der Bericht eines Anliegers:

Im Falle des historischen Anlegers “Wassertreppe 51” in Hamburg Moorfleet, der zur Zeit wg. baulicher Mängel gesperrt ist, sind sich Denkmalschutzamt und der Denkmalverein (Verein Freunde der Denkmalpflege e.V.) einig, dass die Wassertreppe, erbaut im Jahre 1913/14, sich im Originalzustand befindet und als letzte stählerne Wassertreppe dieser Bauart im Hamburger Hafen schützenswert ist.

Aufgrund einiger rechtlicher Mängel im Denkmalschutzverfahren und erheblichem Klärungsbedarf bezüglich der Kostenkalkulation, wurde im Namen von mehr als 300 Unterzeichnern eine Petition an die Bürgerschaft eingereicht. Bis zur Entscheidung durch die Hamburgische Bürgerschaft müssen daher die Abrissarbeiten ruhen.

Die Hamburg Port Authority scheint dies nicht zu interessieren, will Tatsachen schaffen und begann heute Morgen unter dem Vorwand, Sicherungsmassnahmen durchführen zu müssen, mit den Abrissarbeiten. Anwohner hinderten die Arbeiter an der weiteren Arbeit und riefen die Polizei, die nach Rückfrage bei der Senatskanzlei, die den Abrissstop bestätigte, eine Beendigung der Arbeiten verfügte.

Die Hamburg Port Authority behauptete im Rahmen des Denkmalschutzverfahrens, dass die Anstriche der Brücke asbesthaltig seien und daher eine Sanierung besonders aufwändig sei. Jetzt gerät sie in Erklärungsnot, da die Abrissarbeiten ohne besondere Schutzmassnahmen durchgeführt werden. Die beauftragte Firma wurde nicht über die Gefahr informiert.

Anm. d. Red.:

Wenn es sich um asbestbelastete Teile handelt, ist u.E. die Staatsanwaltschaft gefragt (unerlaubter Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen und Abfällen),

wenn nicht die für die Aufsicht über HPA zuständige Wirtschaftsbehörde (Falschaussagen gegenüber dem Senat, die zu Falschaussagen gegenüber der Bürgerschaft geführt haben).

3 Gedanken zu „Wassertreppe 51: Polizei beendet Abrissarbeiten“

  1. Moin,
    mit Entsetzen mußte ich heute morgen beobachten, wie mit Motorsägen ohne Schutzvorkehrungen Arbeiter an der Brücke Trägerbalken durchsägten. Gemäß der Antwort des Senats DRS. 19/268 vom 20.5.2008 wurde die Brücke zum Schutz vor Korrosion mit einer Beschichtung von Inertol I dick bis in die 70iger Jahre versehen. „Diese Beschichtung enthielt Asbest.“ Asbest ist krebserregend und Berufsgenossenschaften wird durch Asbest ausgelöster Krebs als Berufskrankheit anerkannt. Da die HPA im Hamburg Journal verkündete, daß die Brücke demontiert und später veräußert werden soll, erhebt sich für mich die Frage, ob der schwarz-grüne Senat „Sondermüll“ veräußern will. Noch vor ein paar Monaten hätten die Grünen aufgeschrieen und dafür gesorgt, daß die notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen eingeleitet werden.

    Die Demontage wird sich erheblich verteuern, da die Anwohner darauf achten werden, daß der notwendige Arbeitsschutz eingehalten wird und sorgfältig gearbeitet wird, um eine Kontamination der Umgebung – Luft, Land, Wasser – auszuschließen.

    Da die beaufragte Firma nicht von der HPA informiert wurde,wie ihr meldet, frage ich mich, wer dafür zur nun Rechenschaft gezogen wird. Diese Haltung der HPA ist nicht tolerierbar, auch nicht, wenn nun durch die mit regierende GAL das Gefühl entstehen mag, daß Hamburgs Politik nun umweltfreundlicher geworden ist.

    Vielleicht ist es billiger, die Brücke an ihrem Standort zu belassen und die asbesthaltigen Beschichtungen einzukapseln, ob dies möglich ist – keine Ahnung, aber vielleicht ist es eine Anregung für alternative Gutachten.

    Bis dahin sollte die Brücke jedenfalls nicht mehr angerührt werden.

    Grüße

    Ortrud Schiffler-Hausmann

  2. Moin,
    Unglaublich, und solche Leute von HPA verwalten unseren Hafen….. *Kopfschüttel*

    Das ganze Management „ohne“ Abfindung entlassen…..

    Und über die Berufsgenossenschaft ein Verfahren anstrengen, die den Arbeitern Schmerzensgeld einklagt.

    Gruß

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