Was bringt das neue Polizeirecht?

Vor dem Hintergrund jüngster Streitereien in der schwarz-grünen Koalition um Videoüberwachung und Online-Durchsuchung hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion eine Große Anfrage zum Polizeirecht an den Senat gerichtet. Drei Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle wollen die Sozialdemokraten in Erfahrung bringen, ob sich die Gesetzesänderungen bewährt haben.

„Wir wollen nicht warten, bis sich die Koalitionäre von CDU und GAL irgendwann auf eine Sprachregelung geeinigt haben, wie sie das Polizeirecht bewerten“, erläutert Innenexperte Dr. Andreas Dressel mit Blick auf einen ausstehenden Bericht des Senats zur Evaluation der Gesetzesnovelle: „Wir wollen uns jetzt ein eigenes Bild machen.“

Der Koalitionsstreit der vergangenen Woche habe erneut gezeigt, dass die schwarz-grüne Innenpolitik überwiegend auf Formelkompromissen basiere. Die rechtlichen Grundlagen der Polizeiarbeit seien aber zu bedeutend, um ihre Beurteilung widerstreitenden Parteiinteressen zu überlassen, so Dressel: „Parlament und Öffentlichkeit sollen die Effizienz und Angemessenheit polizeilicher Befugnisse selbst bewerten können. Dabei können die von uns erfragten Daten und Fakten hilfreich sein.“

Ende Juni 2005 waren die Änderungen des ´Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung` (SOG) und des ´Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei`(PolDVG) in Kraft getreten, mit denen die damalige CDU-Mehrheit das „schärfste“ Polizeirecht Deutschlands schaffen wollte. Die Gesetzesnovelle enthielt Neuerungen zum Beispiel zur Videoüberwachung und zu Personenkontrollen, zum Unterbindungsgewahrsam und zu Aufenthaltsverboten sowie zur automatischen Erkennung von Kfz-Kennzeichen. In ihrer Großen Anfrage erkundigen sich die SPD-Abgeordneten unter anderem, inwieweit die Polizei von den erweiterten Befugnissen Gebrauch gemacht hat, ob es gerichtliche Auseinandersetzungen gegeben hat und welchen Änderungsbedarf der Senat aufgrund der jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sieht.

Das Gesetz aus dem Sommer 2005 sieht zwar für dieses Jahr noch eine Evaluierung durch den Senat vor die Pflicht zur Auswertung gilt jedoch nicht für die komplette Novelle, sondern nur für einige ausgewählte Bestimmungen. Zudem ist offen, wann der Bericht des Senats vorgelegt wird.

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