Warnschuss für Scheuerl?

Es mutet wie ein Warnschuss für den Neu-CDU-Kandidaten Scheuerl an: Bürgermeister Dietrich Wersich, derzeit auch Schulsenator, hat zu Jahresschluss noch vier neue Schulversuche genehmigt. Alle befassen sich mit längerem gemeinsamen Lernen – das hatte Scheuerl stets vehement bekämpft. Und: Einer der vier genehmigten Versuche ist ausgerechnet an der Schule Rellinger Straße angesiedelt. Das ist die Schule, an der sich einst die Elterninitiative PROSchulreform gründete und an der PROSchulreform-Sprecherin Stefanie von Berg Elternratsvorsitzende ist.

Die anderen genehmigten Schulversuche sind an der Vizelinstraße, der Grumbrechtstraße und in der Schule An der Burgweide in Kirchhdorf angesiedelt.

Vor wenigen Wochen hieß es noch aus der Schulbehörde: Keiner der beantragten Schulversuche wird genehmigt, man arbeite nur noch an der Begründung der Ablehnungen. Dann wurde verkündet, dass Scheuerl bei der Bürgerschaftswahl für die CDU kandidieren wolle. Kurz darauf erhielten die Versuchs-Beantrager plötzlich eine Nachfrist, um die Versuche besser oder ausführlicher zu begründen. Und kaum hatte Scheuerl seinen unüberlegten Angriff auf Ex-Bürgermeister von Beust veröffentlicht, kam jetzt die „gelbe Karte“ von Wersich.

Wie auch immer: Die Schulversuchs-Schulen werden sich freuen.

3 Gedanken zu „Warnschuss für Scheuerl?“

  1. Da erinnern Sie sich wohl eher falsch, Herr Klapyo. Ist eher unterinterpretiert: Eine echte Ohrfeige. Und „An der Burgweide“ wird Herrn R aus W. schmerzen, so wie der Vizelinweg Frau H. aus E.. Wahlkampf kann schon sehr witzig sein…

  2. Dass der Herr Scheuerl gegen einzelne Schulversuche nie etwas hatte, ist doch originell, oder? Er fand sie sogar in einem seiner „Info“briefe verfassungswidrig. Lustigerweise schrieb er am 17.11., das sei von einem Verfassungsrechtler festgestellt worden, um dann hinzuzufügen, dass der eigentlich ein Gutachten zu einem anderen Thema erstellt hatte, Herr Scheuerl das aber freihändig auf die Schulversuche übertragen hatte.

    Hier: Zu der von einigen Schulleitern an den 23 Grundschulen mit sog. „Starterschulklassen“ geplanten Umgehung des Volksentscheids durch Stellen eines Antrags auf Einrichtung einer 6-jährigen Grundschule/Primarschule als angeblicher „Schulversuch“ liegt jetzt ein sehr interessantes verfassungsrechtliches Gutachten vor. Die Umgehung des Schulgesetzes durch kommunales oder behördliches Handeln – wie es bei einer mehrfachen Genehmigung von Primarschulen als angeblicher „Schulversuch“ durch Schulsenatorin Goetsch der Fall wäre, wäre danach wegen Missachtung des Vorbehalts des Gesetzes (Art. 20 Abs. 2 Sätze 1-2, Abs 3 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig. Das Gutachten von Professor Dr. Klaus Ferdinand Gärditz, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Bonn, ist zwar zu den Rot-Grünen-Schulreformplänen zur Einrichtung von sog. „Gemeinschaftsschulen“ erstellt worden, lässt sich aber in seiner verfassungsrechtlichen Argumentation auf die hier in Hamburg teilweise noch verfolgten Absichten übertragen.

    Abgesehen davon, dass es erstaunlicherweise die Starterschulklassen noch immer gibt, wo er doch im September dagegen klagen wollte…

    Liebe Grüße
    Annette

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