Wahlrecht: Neue Bauchlandung

WAHLphotocase.jpegDumm gelaufen: Selbst die von ihr selbst benannten Experten haben bei der Anhörung zur von der CDU beantragten Änderung des Wahlrechts kaum ein gutes Haar an dem Entwurf gelassen. Nach der geplatzten Bürger-Anhörung am vergangenen Freitag schon die zweite Pleite der Regierungsfraktion.

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion sieht sich nach der Anhörung zum Wahlrechtsentwurf der CDU in ihrer Kritik bestätigt. „Sogar die von der CDU benannten Experten haben Änderungsbedarf gesehen“, betonten die SPD-Abgeordneten Andreas Dressel und Barbara Duden nach der fünfstündigen Anhörung.

Die Anhörung der Experten habe gezeigt, dass die CDU ein Gesetz verabschieden will, „dem man auf Anhieb ansieht, dass es mit heißer Nadel gestrickt ist“. Dressel und Duden forderten die CDU-Bürgerschaftsfraktion auf, ihre Pläne zur Änderung des Wahlrechts zumindest im Zeitraum der laufenden Legislaturperiode fallen zu lassen. „Wenn die CDU ihre Pläne nicht aufgibt – was das Beste für Hamburgs Demokratie wäre – muss sie ihren Entwurf zumindest gründlich überarbeiten“, sagten Duden und Dressel.

Beide verwiesen darauf, dass sogar die von der CDU ernannten Experten Zweifel an der Gesetzeskonstruktion hatten. So gebe es etwa bundesweit eine klare Tendenz, dass die Fünf-Prozent-Hürde auf der Bezirksebene verfassungsrechtlich wohl kaum noch zu halten sei.

Aus Sicht der GAL sind dies die Bedenken der Experten:

Der von der CDU bestellte Experte Prof. Dr. von Mutius kritisierte offen die Begründung des Gesetzesantrags. Es sei nicht schlüssig, die Abschaffung der offenen Landeslisten mit der Handlungsfähigkeit der Bürgerschaft zu begründen. Auch bewertete er die Wiedereinführung der 5-Prozent-Hürde für die Bezirksversammlungen mit Blick auf die aktuelle Rechtssprechung als sehr kritisch.

Als weiterer verfassungsrechtlich bedenklicher Punkt wurde von Prof. Dr. Bull die von der CDU neu eingesetzte Mehrheitsklausel ausgemacht. Diese Mehrheitsklausel gibt der Partei mit der absoluten Mehrheit der Stimmen auf der Landesliste Ausgleichsmandate. Hier sah Prof. Dr. Bull die Gleichheit des Stimmenerfolgs gefährdet. Mögliche Einzelabgeordnete würden automatisch dem Oppositionslager zugerechnet. Die Stimmen für diese Abgeordneten hätten daher eine geringere Bedeutung.

Die Mehrheit der Experten machten sich darüber hinaus dafür stark, das neue Wahlrecht wenigstens einmal anzuwenden, bevor die Bürgerschaft erneut einen Volksentscheid bricht.

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