Wahlrecht: CDU-Vorschlag verfassungswidrig?

WAHLphotocase.jpegDie von der CDU geplante Veränderung des Bürgerschafts-Wahlrechts ist nicht nur unmoralisch, sondern möglicherweise auch verfassungswidrig. Die GAL hat Verfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Mahrenholz mit einem entsprechenden Gutachten beauftragt. Mahrenholz hatte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes geäußert.

WAHLphotocase.jpegProf. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a. D., hält den CDU-Wahlrechtsentwurf für verfassungsrechtlich bedenklich. Die GAL-Bürgerschaftsfraktion hat Prof. Dr. Mahrenholz deshalb damit beauftragt, den Gesetzesentwurf eingehend verfassungsrechtlich zu überprüfen.

Der dringende Verdacht für eine Verfassungswidrigkeit der CDU-Pläne ergibt sich laut Prof. Dr. Mahrenholz aus der Missachtung der Organtreue, der Konzeption einer Mehrheitsklausel sowie der Relevanzschwelle.

Der Grundsatz der Organtreue verpflichtet die Bürgerschaft zu einem zurückhaltenden Umgang mit Entscheidungen des Volksgesetzgebers. Die auch als „Berlusconi-Klausel“ bezeichnete Mehrheitsklausel sieht vor, einer Partei, die die absolute Mehrheit der Listenstimmen erhält, in jedem Fall auch die absolute Mehrheit der Sitze im Parlament zu sichern. Die Relevanzschwelle schließlich soll Veränderungen an den Listenvorschlägen durch die Wählenden unterbinden.

Dazu erklärt die Vorsitzende der GAL-Bürgerschaftsfraktion Christa Goetsch: „Die CDU-Wahlrechtspläne sind verfassungspolitisch falsch. Möglicherweise sind sie auch verfassungswidrig. Das wollen wir begutachten lassen.“ Farid Müller, Sprecher für Verfassungspolitik, ergänzt: „Es wäre nicht das erste Mal, dass die CDU ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet.“ Müller erinnert daran, dass die CDU bereits mit ihrem Plan, Volksentscheide an Wahltagen verbieten zu lassen, vom Verfassungsgericht gestoppt worden war.

„Auch damals hieß es von CDU und Senat gebetsmühlenartig: Alles verfassungsgemäß. Ich hatte damals meine Zweifel und ich habe auch heute wieder Zweifel“, sagt Müller.

Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz wurde 1981 zum Richter am Bundesverfassungsgericht berufen und gehörte bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 24. März 1994 dem zweiten Senat dieses Gerichts an. Im Jahre 1987 wurde er Vorsitzender des zweiten Senats und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts.

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