Vorsorge gewünscht – Schrottimmobilie verkauft

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Firma Platinum AG – vormals Epeku – zum Schadensersatz verurteilt. Den muss die Firma an einen Verbraucher zahlen, dem sie eine „Schrottimmobilie“ in Pinneberg verkauft hatte (Urteil vom 26.08.2009, Az.: 6 U 221/08).

Das Gericht stellte fest, dass die Firma Epeku//Platinum den Interessenten nicht richtig und vollständig über die empfohlene Geldanlage informiert hatte. Der Wohnungskauf sollte der Altervorsorge dienen. Der Vermittler betonte die sehr gute Möglichkeit der Vermögensbildung bei Sachwerten, die inflations- und zukunftssicher sei. Es bestünden gute Chancen auf eine kontinuierliche Wertsteigerung.

Damit habe er den Eindruck erweckt, so das Gericht, der Kunde erwerbe ein werthaltiges Objekt als sichere und auskömmliche Anlage. Ein Sachverständiger hatte hingegen festgestellt, dass der Kaufpreis um etwa 40.000 Euro überhöht gewesen war. Damit sei der Immobilienerwerb als Geldanlage nicht rentabel. Es bedürfe einer erheblichen Wertsteigerung, um im Falle einer Veräußerung überhaupt den für die Wohnung aufgebrachten Betrag zurück zu erhalten.

Die Firma Platinum muss den Kläger nun von allen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag freistellen, den er zur Finanzierung des Kaufs der Wohnung abgeschlossen hat und ihn insgesamt so stellen, als wäre es niemals zum Kauf der Wohnung gekommen.

Hinweis zum Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Hamburg:

Telefonische Geldanlageberatung: Mo bis Do 10 bis 18 Uhr, Tel. 0900 1 77 54 42 ( €1,50/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil evtl. mehr).

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