Vorschule mit Zeitarbeitern

photocaseSCHULE.jpegDamit die gebührenpflichtige Vorschule verlässlich funktioniert, dürfen die Schulleitungen für Vertretungen auf Zeitarbeiter zurückgreifen. Die Probephase von April bis Juli 2006 verlief erfolgreich, berichtet die Elternkammer.

photocaseSCHULE.jpegDas Problem ist fast so alt wie die allgemeine Schulpflicht: Meldet sich eine Lehrkraft kurzfristig krank, organisiert die Schulleitung eine Vertretung oder muss einen Stundenausfall anordnen. Damit die Kinder nicht auf die Straße geschickt werden müssen, dürfen sie sich dann auch schon mal auf den Bänken der Sporthalle verteilen und Arbeitsblätter ausfüllen, wenn eine andere Klasse regulär Sportunterricht hat.

Einen anderen Weg geht die Behörde jetzt bei den gebührenpflichtigen Vorschulen: Da darf die Schulleitung eigenständig und innerhalb eines Tages eine Vertretung bei einer vorher festgelegten Personalserviceagentur anfordern. Bedingung ist: Die Vertretung muss mindestens ein erstes Staatsexamen in pädagogischer Ausbildung nachweisen.

Die von April bis Juli am Versuch beteiligten Schulen meldeten durchweg positive Erfahrungen zurück, berichtet die Schulbehörde. Nun darf man auf den Ernstfall gespannt sein: Die Monate November bis Januar sind laut langjähriger Statistik die erkrankungsreichsten.

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