Volksinitiative „Transparenz“ zustande gekommen

Der Senat hat heute das Zustandekommen der Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ festgestellt. Stimmt die Bürgerschaft den Zielen der Volksinitiative nicht zu, können die Initiatoren bis zum 10. Mai bei dem Senat einen Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens stellen.

Die SPD-Fraktion will sich im Rechtsausschuss intensiv mit dem Anliegen der Volksinitiative für ein eigenes Transparenzgesetz befassen: „Wir wollen die Initiatoren anhören und werden uns den Entwurf genau anschauen.“

Am 9. Dezember 2011 hatten die Initiatoren 15.141 Unterstützungsunterschriften eingereicht. Die Prüfung hat ergeben, dass die notwendige Anzahl von 10.000 gültigen Unterschriften erreicht worden ist. Damit ist die Volksinitiative zustande gekommen.

Gegenstand ist ein Gesetzentwurf für ein „Transparenzgesetz Hamburg“. Damit soll das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ersetzt werden. Kerngedanke ist es, das geltende Antragsprinzip durch Veröffentlichungspflichten mit ergänzendem Antragsverfahren abzulösen. Hierzu sollen vielfältige Informationen (u.a. Senatsbeschlüsse, Dienstanweisungen, Verträge, Bauleitpläne, -anträge und -genehmigungen) elektronisch in einem zentralen Informationsregister vorgehalten und allgemein zugänglich gemacht werden.

Die Bürgerschaft hat jetzt bis zum 9. April Zeit, dem Anliegen der Volksinitiative zu entsprechen. Stimmt die Bürgerschaft den Zielen der Volksinitiative nicht zu, können die Initiatoren bis zum 10. Mai bei dem Senat einen Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens stellen.

Die SPD-Fraktion will sich im Rechtsausschuss intensiv mit dem Anliegen der heute zustande gekommenen Volksinitiative für ein eigenes Transparenzgesetz befassen. „Wir wollen die Initiatoren anhören und werden uns den Entwurf genau anschauen. Dabei gibt es natürlich auch viele Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit und zu möglichen Auswirkungen auf den Haushalt“, erklärte Urs Tabbert, Fachsprecher Recht der SPD-Fraktion: „Man muss insbesondere aufpassen, dass man bei den Offenlegungspflichten die Stadt nicht handlungsunfähig macht. Wir müssen sicherstellen, dass Wirtschaftsunternehmen weiter mit der Stadt Verträge abschließen können und wollen.“

Insgesamt sei die Hansestadt, ergänzt Hansjörg Schmidt, Fachsprecher Netzpolitik der SPD-Fraktion, bei den Transparenzregeln bereits jetzt gut aufgestellt: „Wir haben ein schon in der letzten Wahlperiode verbessertes Informationsfreiheitsgesetz, wir haben deutschlandweit die bürgerfreundlichsten Mitwirkungsregeln und wir sind mit nahezu vollständig öffentlichen Parlamentsausschusssitzungen eines der transparentesten deutschen Parlamente. Trotzdem werden wir uns die Vorschläge der Initiative anschauen. In diesem Zusammenhang werden auch die Open-Data-Initiativen aus Berlin und Bremen mit in die Betrachtung einfließen.“ Die SPD-Fraktion wird beantragen, die heute vom Senat beschlossene Drucksache zum Zustandekommen der Volksinitiative zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss zu überweisen.

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