Volksentscheid: Spannende Wende

Eine Gruppe abstimmungsberechtigter Hamburger hat den auf Fragen des Verfassungsrechts und der Volksgesetzgebung spezialisierten Heidelberger Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski beauftragt, den Volksentscheid zur Schulreform zu überprüfen. Er hält eine Anfechtung für aussichtsreich und hat den entsprechenden Antrag beim Hamburgischen Verfassungsgericht bereits eingereicht. Alles wieder offen?

Die juristischen Erfolgschancen des Antrags bewertet Rechtsanwalt Lipinski als gut: Die Durchführung des gesamten Volksgesetzgebungsverfahrens – und erst Recht der Volksentscheid vom 18.07.2010 selbst – habe von Anfang an unter erheblichen juristischen Mängeln gelitten.

Worin diese Mängel lagen, was beanstandet wird: Sorry, keine Ahnung. Juristische Details will Dr. Uwe Lipinski erst nach dem 06.09.2010 erläutern.

Dass es möglich und vom Gesetz vorgesehen ist, dass sowohl einzelne Stimmberechtigte als auch Gruppen einen Antrag auf Ungültigkeitserklärung stellen können, ist indes unstrittig (§ 27 (2) HGVVV). Und fest steht: Es war wohl selten so schwer wie 2010, Schule in Hamburg zu organisieren….

7 Gedanken zu „Volksentscheid: Spannende Wende“

  1. Da zu einem Antrag vor dem Gericht auch eine Begründung gehört, ist es unverständlich, diese Begründung nicht mit Einreichung (bereits erfolgt) bei Gericht auch allgemein bekannt zu geben.
    Die Termin-Angabe 6.9.2010 zur Bekanntgabe kann nur in Unsicherheit begründet sein.
    Klaus Ramelow

  2. Das Zustandekommen dieses Volksentscheids ist mit etlichen Mängeln behaftet, wie zum Beispiel: fehlender Durchblick der nicht so gebildeten Bürger und ein nicht so gekonntes Marketing auf der Seite der Politik. Da gibt es nichts zu beschönigen, im Ringen um die Zustimmung zum Senatsentwurf wurde der Kampf verloren. Jetzt mit juristischen Mitteln einen Sieg herbeiführen zu wollen, ist zwar geübte Praxis in Politik und Wirtschaft, aber nichts, worauf man stolz sein kann.
    Fazit: Bildung tut Not! Besonders bei den Politikern.

  3. Nun klagt also jemand von der „anderen Seite“: Selbstverständlich ist das erlaubt und auch nicht irgendwie verwerflich. Wenn wirklich Spielregeln gebrochen wurden, muss niemand das Ergebnis anerkennen. Ein Tor aus dem Abseits, zum Beispiel, gilt eben auch nicht, auch wenn die Zuschauer oder die Mannschaft es gern hätten.

    Fragen müsste man sich allerdings, wer denn für eine fehlerhafte Abstimmung verantwortlich wäre, wenn das Gericht diese feststellte: Vermutlich das Landeswahlamt, in der Verantwortung der Innenbehörde, damals geleitet vom heutigen Bürgermeister. Es wäre demnach eine weitere Pleite auf dem Konto des neuen Senats.

    Und, mit Verlaub: Wie sollen eigentlich Eltern, Schulen und die Behörde darauf reagieren, wenn jetzt zum Beispiel vorerst alles ausgesetzt würde, was der Volksentscheid entscheiden sollte? Primarschulen einführen – und gegebenenfalls zurücknehmen? Oder keine einführen, obwohl sie doch im geltenden Schulgesetz stehen?

  4. @Bert: Wer Ihrem Link folgt, lernt, dass außer dem jetzt klagenden Anwalt aus Heidelberg und Professor Karpen auch andere den Volksentscheid für verfassungswidrig halten: Unter anderem Rechtsanwalt Scheuerl. Der hat dann später die Klappe gehalten, weil er sich als Gewinner wähnte – auch eine Art von Rechtsverständnis.

    Aber was heißt das jetzt, oder welche Konsequenz muss man ziehen?

    Die Bürgerschaft will angeblich am 15.09. das Schulgesetz erneut ändern und die Primarschule, die es im Augenblick ja per gesetz gibt, wieder abschaffen. Wäre der VE gültig und rechtmäßig, müssten die Parlamentarier so handeln.

    Bis zum 15.09. wird aber noch keine Entscheidung darüber vorliegen, ob der VE rechtmäßig war/ist. Soll das Parlament nun trotzdem entgegen der oben zitierten Bedenken von allen Seiten das Gesetz ändern? Warum eigentlich? Und könnte die jetzt klagende Seite dagegen vorgehen – etwa mit Eilanträgen, die den status quo bis zur rechtlichen Klärung festzuschreiben begehrten?

    Dann gäbe es in der Anmelderunde womöglich doch Primarschulen als Alternative, und für die Starterschulen damit sogar einen zweiten Jahrgang. Das hätte zwar einerseits den Vorteil, dass jeder sich ansehen könnte, ob und wie das Prinzip „Primarschule“ funktioniert. Käme aber das Verfassungsgericht dann zu dem Schluss, dass der VE rechtmäßig war und die Einführung von Primarschulen folglich nicht – das Chaos wäre perfekt.

  5. @Besorgter Vater:

    Ich kann Ihre Sorge verstehen, und in Wahrheit sieht es so aus, als könnte es sogar noch schlimmer werden. Gerüchteweise hört man, dass die Verfassungsklage die Rechtmäßigkeit der ganzen Hamburger Volksgesetzgebung in Frage stellt, weil die geforderten Quoren zu gering seien. Im konkreten Fall: Eine Minderheit von 275.000 Menschen majorisiert 215.000, die direkt dagegen gestimmt haben, 600.000, die nicht abgestimmt haben und 150.000, die zwar massiv betroffen, aber nicht abstimmungsberechtigt sind.

    Wer will schon vorhersagen, wie ein Verfassungsgericht dies beurteilt?

    Ich denke, alle Beteiligten wären gut beraten, Ruhe zu bewahren und jetzt nicht voreilig Fakten zu schaffen, die dann keinen Bestand haben. Wer Ruhe an den Schulen und Verlässlichkeit für Eltern will, muss darauf setzen, dass das Gericht seine Arbeit rasch erledigt. Eine Entscheidung am 15.09. wäre sicherlich Unfug. Einen oder sogar zwei Monate später wäre es noch immer früh genug, ein Gesetz zu ändern, und die jetzt als Gewinnerin des VE geltende Gruppe hätte davon ja überhaupt keinen Nachteil.

  6. @Werneke:
    Ihre These von der majorisierenden Minderheit impliziert die Annahme, dass die schweigende Masse anderer Meinung ist als WWL. Dies ist keineswegs bewiesen. Wenn Sie dem Link http://bit.ly/bK6vM0 folgen, kommen Sie zu einem Artikel der MOPO, der eine kleine Umfrage zu diesem Thema enthält. Vier Personen werden mit Ihren Thesen dargestellt. Eine Studentin meint: „Ich finde den Ansatz der Schulreform nicht so sinnvoll.“ Ein Handwerker sagt: „Die Schulreform ist nicht perfekt. Und ich denke, es wäre sowieso zu wenig Geld da, um die neuen Konzepte umzusetzen.“ Ein Einzelhändler wird zitiert mit den Worten: „Ich wollte eigentlich gegen die Reform stimmen. Aber dann habe ich so viel gearbeitet und die Wahl vergessen.“ Und schlussendlich wird ein Koch befragt, der am Thema offensichtlich eher desinteressiert war und sagte: „Ich habe viel gearbeitet und hatte keine Zeit, mich damit zu beschäftigen. Ich habe Geschwister, die noch zur Schule gehen, aber die leben in Schleswig-Holstein.“

    Nun sind dies natürlich keine repräsentativen Daten aber aus den Äußerungen scheint mir eines klar: Die schweigende Gruppe kann nicht pauschal und mit großer Selbstverständlichkeit der Seite der Primarschulbefürworter zugeschrieben werden. Insofern wäre die Theorie von der majorisierenden Minderheit zunächst einmal zu belegen.

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