Volksentscheid Energienetze im Herbst 2013

Zur Bundestagswahl 2013 wird die Hamburger Bevölkerung abstimmen, ob der Senat einen Teil oder das komplette Strom-, Fernwärme- und Gasnetz kaufen soll. Es geht um Milliarden.

Vor dem Hintergrund der Senatsmitteilung zur Durchführung eines Volksentscheids zu den Energienetzen parallel zur nächsten Bundestagswahl hat SPD-Fraktionschef Andreas Dressel bedauert, dass es zu keinem früheren Abstimmungstermin gekommen ist: „Schade, dass die Volksinitiative nicht den Weg für eine schnelle Abstimmung frei gemacht hat – dann hätte Hamburg schnell Klarheit über die Energiewende gehabt. Aber auch so gehen wir mit guten Argumenten und mit Rückenwind in einen Volksentscheid.“

Der Senat hatte in seiner Sitzung am 6. März 2012 bestimmt, dass der Volksentscheid über die Volksinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ am Tag der nächsten Wahl zur Bürger­schaft oder zum Deutschen Bundestag stattfindet (Art. 50 Abs. 3 der Hamburger Verfassung). Dies wird voraussichtlich im Herbst 2013 die Wahl zum Deutschen Bundestag sein.

Nachdem die Bürgerschaft das Anliegen des Volksbegehrens nicht über­nommen hat, haben die Initiatoren die Durchführung des Volksentscheids beantragt. Dabei haben sie keinen Gebrauch von der Möglichkeit ge­macht, die Durchführung bereits für das Frühjahr 2012 zu beantragen.

Für den Volksentscheid ist mit Kosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro zu rechnen.

Zuletzt hatte eine Meinungs-Umfrage von infratest-dimap im Auftrag von NDR 90,3 und „Hamburg Journal“ ergeben, dass 43 Prozent der Befragten den Plan des Senats, mit 25,1 Prozent einen strategischen Anteil an den Energienetzen zu kaufen, befürworten. Nur 31 Prozent unterstützen danach die Volksinitiative „Unser Hamburg – unser Netz“, 17 Prozent sind gegen jeden Rückkauf der Netze. Dressel: „Nach den ersten positiven Stellungnahmen der Arbeitnehmervertreter, der Handelskammer und des Bundes der Steuerzahler ermutigen uns auch diese Umfrageergebnisse. Wir werden in den kommenden Monaten weiter informieren und argumentieren, um auch in einem Volksentscheid erfolgreich zu sein und damit Hamburg das Wagnis eines teuren Komplettrückkaufs der Energienetze zu ersparen.“

Die nächsten Schritte sind dabei eine Sachverständigenanhörung in der Bürgerschaft am 22. März und die Bürgerschaftsentscheidung zum Anteilserwerb des Senats am 18. April. Parallel wird sich der Verfassungsausschuss auf Basis eines CDU-Antrags auch noch einmal mit den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Volksinitiative befassen.

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